Stadtraum Uster 2035
Mit dem Projekt «Stadtraum 2035» erneuert die Stadt Uster ihre Ortsplanung. Der Prozess wurde Anfang 2017 lanciert. Er zielt darauf ab, die Richt- und Nutzungsplanung mit einem Zeithorizont bis 2035 festzulegen und damit die Entwicklung der Stadt für die nächsten Jahrzehnte zu definieren.
In der ersten Projektphase wurde in einem partizipativen Verfahren das Stadtentwicklungskonzept STEK erarbeitet. Es enthält die Stossrichtungen auf übergeordneter Ebene für die räumliche Entwicklung der Stadt bis 2035. Das STEK bildet für den Stadtrat eine verbindliche Grundlage für die weitere Planung. Im August 2019 hat der Stadtrat das STEK festgesetzt und die zweite Phase zur Revision der kommunalen Richtplanung gestartet. Im Dezember 2020 hat der Stadtrat den STEK-Ergänzungsbericht zum Thema Bahnquerungen beschlossen. Darin gibt der Stadtrat die Stossrichtungen für die verkehrliche Entwicklung von Uster vor. Der Stadtrat hat den Richtplan am 7. Mai 2024 an den Gemeinderat überwiesen. Der Gemeinderat ist zuständig für die Festsetzung des Richtplans. Der Stadtrat Uster hat mit Beschluss Nr. 284 vom 25. Juni 2024 die Phase 3a der Ortsplanungsrevision gestartet.
Aktuell: Der Stadtrat hat am 8. Juli 2025 die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung, Phase 3a zur öffentlichen Auflage verabschiedet. Mehr dazu unter Phase 3a kommunale Nutzungsplanung, 1. Teilrevision
Die Phase 3a der Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung startete am 25. Juni 2024. Es handelt sich um eine technische Revision. Damit wird die Nutzungsplanung der Stadt Uster auf die übergeordneten Vorgaben angepasst. Die Schwerpunkte liegen dabei auf der Harmonisierung der Baubegriffe und der Anpassung an übergeordnetes Recht. Hier finden Sie alles zu dieser ersten Teilrevision.
Die Überarbeitung der kommunalen Richtpläne, welche für die Behörden verbindlich sind, startete im Herbst 2019. Hier finden Sie alles zur Revision der kommunalen Richtplanung.
Das Stadtentwicklungskonzept beinhaltet die übergeordneten Stossrichten für die Stadtentwicklung bis 2035. Zwischen 2017 und 2019 erarbeitet, bildet es die inhaltliche Basis für die Revision der kommunalen Planungsinstrumente. Die Hauptaussagen des STEK finden Sie hier.
Die Rahmenbedingungen der übergeordneten Verkehrsplanung haben sich seit der Festsetzung des STEK geändert. Deshalb wurde das STEK um das Kapitel «Bahnquerungen» ergänzt.
Die Ortsplanung dient dazu, die bauliche Entwicklung von Uster für die nächsten rund 20 Jahre festzulegen. Dabei sollen die Anliegen von Bevölkerung, Wirtschaft und Umwelt in den Prozess einfliessen. Hier finden Sie Infos zum Gesamtprojekt.
Hier finden Sie Informationen zum Projektaufbau: Im Rahmen des Projektes wird in einer ersten Phase ein Stadtentwicklungskonzept verfasst und darauf aufbauend als folgende Phasen die kommunale Richtplanung und die Nutzungsplanung überarbeitet.
Die Stadt Uster soll sich nach den Bedürfnissen der Bevölkerung entwickeln. Deshalb ist es wichtig, dass die vielfältigen Bedürfnisse der Menschen, die hier wohnen, arbeiten, in die Ausbildung gehen oder ihre Freizeit verbringen, in den Planungsprozess einfliessen. Je mehr Bedürfnisse bei der Planung bekannt sind, desto fundierter kann die künftige Entwicklung von Uster geplant werden. Hier finden Sie alles zur Mitwirkung im Projekt.
Die wichtigsten Stichworte und Fachbegriffe des Projektes und zur Raumplanung allgemein kurz erklärt.
Hier finden Sie alle Medienmitteilungen und wichtigen Dokumente zum Projekt «Stadtraum Uster 2035», wie auch Links zu verwandten Themen.