Bauen in Uster

Zuständig für alle Belange rund um ein Bauvorhaben innerhalb der Stadt Uster ist die Abteilung Bau. Um einen möglichst reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, stehen Ihnen die Fachpersonen der Abteilung für Auskünfte und Beratungen zur Verfügung. Nachstehend finden Sie wertvolle Hinweise zu Abläufen und Zuständigkeiten, die Ihnen das Bauen in Uster erleichtern sollen.

WICHTIGER HINWEIS
Die personellen Ressourcen der Baubewilligungsbehörde sind zur Zeit überlastet. Es kann zu Annahmeverzögerungen von Baugesuchen kommen. Informationen zur aktuellen Lage erhalten Sie nach Anfrage unter der Adresse retentionsmanagement@uster.ch.

Für professionelle Investoren, Bauabsichten auf grösseren Grundstücken oder an zentralen Lagen wie auch für Arealentwicklungen empfiehlt sich ein frühzeitiger Austausch mit Fachpersonen der Abteilung Bau.

Beim Bewilligungsverfahren können Verzögerungen vermieden werden, wenn von Anfang an rechtlich möglichst alles korrekt ist und das Projekt nicht überarbeitet werden muss. Worauf sonst noch zu achten ist, steht hier.

Beim kommunalen Mehrwertausgleich werden die Mehrwerte ausgeglichen, die aufgrund von Um- oder Aufzonungen entstehen. Was das in Uster bedeutet, erfahren Sie hier.

Möchten Sie neu bauen, ein bestehendes Gebäude umbauen, erweitern, sanieren oder eine Liegenschaft umnutzen? Die Fachpersonen der Abteilung Bau sind die Anlaufstelle dafür.

In den Mehrwertausgleichsfonds der Stadt fliessen die finanziellen Mittel aus dem kommunalen Mehrwertausgleich. Hier erfahren Sie, wofür das Geld verwendet wird und wer es beantragen kann.

Die Stadtvermessung gibt Katasterpläne oder Geodaten auf Papier und in elektronischer Form ab – beispielsweise für Ihre Bauplanung und Baueingabe.
Die Bauinspektion erteilt die Baufreigabe, führt Baukontrollen durch und schliesst das Bewilligungsverfahren mit der Schlussabnahme ab.

Damit die Baufreigabe erteilt, das Schnurgerüst eingemessen oder die Rohbaukontrolle vorgenommen werden können, sind alle Beteiligten darauf angewiesen, dass die entsprechenden Meldungen über Bauzwischenstände rechtzeitig erfolgen.

Die Feuerpolizei ist zuständig für den Brandschutz. Sie legt bauliche Schutzmassnahmen fest und führt in bestehenden Gebäuden Kontrollen durch.
Wie Liegenschaften, seien es Neubauten oder Sanierungen, fachkundig und gesetzeskonform entwässert werden, obliegt der Aufsicht der Fachstelle Liegenschaftsentwässerung.
Für Zivilschutzmassnahmen bei Neu- und Umbauten ist ein externes Ingenieurbüro zuständig. Dieses übernimmt auch die periodischen Kontrollen.
Haben Sie Fragen zu Neu- oder Umbauten sowie periodischen Kontrollen von Aufzugsanlagen? Das von der Stadt Uster beauftragte externe Fachbüro hilft Ihnen gerne weiter.
Welche Themen sind in Zusammenhang mit Neu- und Umbauten sonst noch von Bedeutung, und wer ist für sie zuständig? Hier eine nützliche Aufstellung.
Die amtliche Vermessung liefert geografische Daten zum Grundeigentum und ist Grundlage für weitere geografische Informationen.
Im Geografischen Informationssystem (GIS) können Kartenausschnitte zu unterschiedlichsten Themen betrachtet und ausgedruckt, Informationen abgefragt und Objekte gesucht werden.
Der Feuerungskontrolleur überwacht die Emissionen von Öl-, Gas- und Holzheizungen. Er berät bei Sanierungen und in sämtlichen Heizungsfragen.

Temporäre Installationen wie beispielsweise für Baustellen tangieren oft Grünflächen und Bäume. Ein Merkblatt gibt Auskunft darüber, wie Baustellen baumfreundlich eingerichtet werden können. 

Es werden täglich Bauten mit viel Glas errichtet, die für Vögel eine tödliche Gefahr darstellen. Die Broschüre von vogelwarte.ch zeigt auf, wie vogelfreundlich gebaut werden kann.