Phase 3a kommunale Nutzungsplanung, 1. Teilrevision
Die Stadt Uster passt im Rahmen des Projekts «Stadtraum Uster 2035» ihre Bau- und Zonenordnung (BZO) an übergeordnete rechtliche Vorgaben an. Diese technische Teilrevision schafft die Grundlage, die BZO inhaltlich dem neuen kommunalen Richtplan anzupassen. Die Unterlagen liegen ab dem 20. August 60 Tage öffentlich auf. Zudem findet am Dienstag, 19. August 2025, um 18.30 Uhr eine Informationsveranstaltung zur Teilrevision statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Im Rahmen der Teilrevision wurden hauptsächlich formelle Anpassungen vorgenommen, um die nachfolgende Phase 3b zu entlasten. Dabei lag der Fokus auf der Vereinheitlichung und Klarstellung bestehender Regelungen:
- In der Bau- und Zonenordnung (BZO) werden Begriffe und Messmethoden gemäss der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) eingeführt.
- Bestehende Bestimmungen werden redaktionell überarbeitet, um die Lesbarkeit und Verständlichkeit zu verbessern.
- Im Zonenplan werden bisher nicht zonierte Flächen neu einer Zone zugewiesen.
- Bestehende Gestaltungspläne werden überprüft und bei Bedarf angepasst oder umgezont.
- Im Gebiet Grossriet erfolgt die Umsetzung der «Kulturlandinitiative für Nänikon».
- Weitere Änderungen betreffen die Einzonung von Erschliessungsstrassen am Rand des Siedlungsgebiets sowie die Überprüfung von Gestaltungsplanpflichten und ÖREB-Daten (Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen).
- Im Rahmen der Revision wurden auch pendent gehaltene Begehren zu Umzonungen oder Änderungen der Bau- und Zonenordnung (BZO) überprüft. Die Stadt Uster führt seit 2003 eine Liste zu den Umzonungsbegehren. Insgesamt waren es 49 offene Begehren, davon konnten 19 bereits in dieser Phase abgeschlossen werden. 30 Begehren bleiben weiterhin pendent und werden im Rahmen der Gesamtrevision beurteilt.
Die Erarbeitung der Revisionsinhalte konnte im Frühling 2025 abgeschlossen werden. Die nächsten Schritte sind nun die öffentliche Auflage, die kantonale Vorprüfung und die Anhörung der Nachbargemeinden.
Öffentliche Auflage und Kantonale Vorprüfung
Im weiteren Verlauf wird das Planungsdossier zur Teilrevision dem Amt für Raumentwicklung des Kantons Zürich zur Vorprüfung eingereicht.
Vom 20. August 2025 an, wird das Dossier ebenfalls während 60 Tagen bis zum 20. Oktober 2025 öffentlich aufgelegt. Während dieser Zeit können interessierte Personen die Unterlagen:
- online unter www.uster.ch/amtsmitteilungen herunterladen,
- oder am Schalter der Abteilung Bau im 4. Obergeschoss des Stadthaus West an der Oberlandstrasse 82 einsehen. Zu Büroöffnungszeiten ist das jederzeit möglich. Es besteht die Möglichkeit, Einwendungen digital unter «https://mitwirken-uster.ch/de/» bis zum 20. Oktober 2025 einzureichen.
Informationsveranstaltung im Gemeinderatssaal
Zum Start der öffentlichen Auflage wird eine Informationsveranstaltung durchgeführt. An dieser wird über den Stand der Revision sowie über die thematischen Inhalte der Revision, wie auch über das weitere Vorgehen informiert. Eine Anmeldung ist für die Infoveranstaltung nicht nötig.
Wann: 19. August 2025
Start: 18.30 bis ca. 20.00Uhr
Wo: Stadthaus Uster
Gemeinderatssaal (EG)
Bahnhofstrasse 17
8610 Uster
Nächste Schritte
Nach der öffentlichen Auflage und der Vorprüfung werden die Rückmeldungen gesichtet und die Entwürfe überarbeitet. Der Stadtrat wird die Unterlagen danach an den Gemeinderat zur Festsetzung überweisen.
Dokumente zur Phase 3a, kommunale Nutzungsplanung
Die überwiesenen Nutzungsplan-Dokumente finden Sie ab dem 20. August 2025 hier oder über: https://mitwirken-uster.ch/de/
Veranstaltungen
Datum | Name | Lokalität |
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Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Stadtraum und Natur | 044 944 72 59 | Kontaktformular |
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Stadtplanung | 044 944 71 91 | Kontaktformular |