Weiteres zum Projekt «Stadtraum Uster 2035»

Unter dem Titel «Stadtraum Uster 2035» revidiert die Stadt Uster ihre Ortsplanung. Dabei wird festgelegt, wie sich Uster in den nächsten rund 20 Jahren räumlich und baulich entwickeln soll. Der Planungsprozess startete 2016 und hat das Ziel, sowohl die kommunale Richtplanung als auch die Nutzungsplanung zu erneuern. Damit schafft die Stadt einen verbindlichen Rahmen für die künftige Siedlungs-, Verkehrs- und Freiraumentwicklung und legt die Leitlinien für die kommenden Jahre fest. Im Zentrum stehen Fragen wie:

  • Wie soll sich die Stadt Uster baulich entwickeln?
  • Wie kann eine stadtgerechte Mobilität sichergestellt werden?

Weshalb wurde das Projekt 2016 gestartet?

Der Zeitpunkt für die Durchführung der Ortsplanungsrevision ist ideal. Mit dem im Jahr 2015 festgesetzten kantonalen Richtplan und dem 2019 festgesetzten regionalen Richtplan sind die übergeordneten Planungsinstrumente vorbereitet. Gleichzeitig besteht auf kommunaler Ebene Handlungsdruck. Gemäss Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) sind kommunale Nutzungspläne periodisch, spätestens aber alle 15 Jahre zu überprüfen und nötigenfalls anzupassen, wenn sich die Verhältnisse geändert haben. Die aktuelle Bau- und Zonenordnung von Uster wurde 1997 in Kraft gesetzt, sie ist somit gut 20-jährig. Das Projekt «Stadtraum Uster 2035» schafft für diese Anliegen das notwendige, breit abgestützte Fundament.

Wie ist das Projekt «Stadtraum Uster 2035» aufgebaut?

Das Projekt «Stadtraum Uster 2035» besteht aus drei Phasen:

  1. Erarbeitung Stadtentwicklungskonzept
  2. Revision kommunale Richtplanung
  3. Revision Nutzungsplanung

Das Projekt hat einen grossen Zeitbedarf, da jede Phase von zeitintensiven Prozessen geprägt ist. Dazu gehören eine intensive Mitwirkung von Politik und Bevölkerung sowie aufwändige kantonale Genehmigungsverfahren.

Die erste Phase «STEK» wurde 2019 abgeschlossen und vom Stadtrat eigenverbindlich festgesetzt. In der zweiten Phase «kommunale Richtplanung» wurden die Erkenntnisse aus dem STEK konkretisiert und behördenverbindlich festgelegt. In der dritten Phase sollen die Inhalte des kommunalen Richtplans, soweit möglich, in die grundeigentümerverbindliche Nutzungsplanung (Bau- und Zonenordnung (BZO) und Zonenplan) übersetzt werden. Aufgrund der grossen Themenvielfalt und ein dadurch gesteigertes Verfahrensrisiko hat der Stadtrat entschieden, die Gesamtrevision der Nutzungsplanung in verschiedene Themenpakete aufzuteilen:

  • Phase 3a: Anpassung der kommunalen Nutzungsplanung an übergeordnete Vorgaben
  • Phase 3b: Inhaltliche Überarbeitung der kommunalen Nutzungsplanung, angelehnt an den neuen kommunalen Richtplan
Die Phasen des Projektes "Stadtraum Uster 2035"

Wie ist das Projekt organisiert?

Der Stadtrat trägt die Verantwortung für das Projekt. Zu dessen strategischer Leitung hat er einen Steuerungsausschuss einberufen, dem die Stadtpräsidentin, der Bauvorstand, ein weiteres Mitglied des Stadtrats, und Personen aus der Verwaltung angehören. Der Steuerungsausschuss ist im Rahmen seiner strategischen Führungsfunktion auch verantwortlich für die Zusammenarbeit mit den Echoräumen und die Kommunikation des Projektes. Die operative Projektleitung wird durch das Geschäftsfeld Stadtraum und Natur wahrgenommen. Die Führung liegt somit bei der Stadtplanerin. Die Projektleitung zieht bei Bedarf Fachplanende und Planungsbüros bei und initiiert thematische Arbeitsgruppen.

Projektorganisation "Stadtraum Uster 2035"

 

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