Submissionen

Das Beschaffungsvolumen von Bund, Kantonen und Gemeinden beträgt in der Schweiz jährlich rund 36 Milliarden Franken, das von Uster rund 40 Millionen Franken.

Das Submissionsreglement als Strategiepapier und der Submissionsleitfaden als operatives Umsetzungsinstrument bilden die Grundlage für die städtischen Beschaffungen. Sie lehnen sich an das aktuell geltende übergeordnete Recht über das öffentliche Beschaffungswesen im Kanton Zürich. Der Stadtrat hat am 04. Februar 2020 die überarbeiteten Submissionsrichtlinien genehmigt, diese gelten ab 01. September 2020.

Die Ziele und die Stossrichtung der Wirtschaftlichkeit und der Nachhaltigkeit, die in der Strategie vorgegeben sind, wurden in das Submissionsreglement, bzw. in den Submissionsleitfaden integriert.

Die Schwellenwerte für die Submissionsarten sind im neuen Reglement nach oben angepasst worden und entsprechen denjenigen, die auch der Kanton Zürich anwendet. In der Stadt Uster sollen beim freihändigen Verfahren bei Lieferungen, Dienstleistungen und Bauarbeiten im Bauneben- und Bauhauptgewerbe bei einem Auftragswert von mehr als 25 000 Franken mindestens drei Konkurrenzofferten, davon eine auswärtige eingeholt werden. Diese Anforderung gilt sinngemäss auch für das Einladungsverfahren. 

Unterlagen und Auskünfte
Die Verantwortung für die Durchführung von Submissionen liegt in der Stadt Uster bei den Abteilungen.


Informationsquellen Kanton Zürich zum Thema Beschaffung

Grundlagen / Literatur Inhalt
Gesetz Beitritt Kanton Zürich zur interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen Gesetzestext
Submissionsverordnung Kanton Zürich Verordnungstext
Handbuch für Vergabestellen Anwendungshandbuch, Checklisten, Merkblätter, Vorlagen
Simap Website für Ausschreibungen im selektiven/offenen Verfahren mit Links


Übersicht Schwellenwerte
Gemäss den übergeordneten gesetzlichen Grundlagen gelten für die einzelnen Verfahren seit dem 1. Januar 2004 im Nicht-Staatsvertragsbereich die folgenden Schwellenwerte (in CHF):

Verfahrensart Lieferungen       Dienstleistungen Baunebengewerbe Bauhauptgewerbe
Freihändige Vergabe unter 100'000 unter 150'000 unter 150'000 unter 300'000
Einladungsverfahren unter 250'000 unter 250'000 unter 250'000 unter 500'000
Offenes/Selektives Verfahren ab 250'000 ab 250'000 ab 250'000 ab 500'000

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Nummer Name Inkrafttreten
711.1 Submissionsrichtlinien 4. Februar 2020
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