Phase 2 kommunale Richtplanung
Uster wächst und mit ihr die Anforderungen an Wohnen, Mobilität, Landschaft und Infrastruktur. Damit sich die Stadt auch in Zukunft attraktiv, nachhaltig und koordiniert entwickeln kann, wurde der kommunale Richtplan grundlegend überarbeitet.
Was ist ein Richtplan und warum wird er überarbeitet?
Der kommunale Richtplan schafft die planerischen Voraussetzungen für eine attraktive Weiterentwicklung von Uster und legt somit die Leitplanken für die Zukunft der Stadt. Er koordiniert die raumrelevanten Ansprüche aus den Bereichen Wohnen, Arbeiten, Infrastruktur, Mobilität und Landschaft.
Der aktuelle kommunale Richtplan der Stadt Uster stammt aus dem Jahr 1986. Diese Inhalte basierten auf den damaligen Rahmenbedingungen und dem damaligen Wissenstand. Da sich die Anforderungen an die Stadtentwicklung seitdem erheblich verändert haben, wurde der Richtplan überarbeitet. Der neue Richtplan setzt die Leitplanken für die räumliche Entwicklung der nächsten Jahrzehnte und bildet die Basis für moderne Planungsinstrumente.
Wo stehen wir heute?
Der Gemeinderat hat den kommunalen Richtplan an seiner Sitzung vom 22. September 2025 mit 19 zu 16 Stimmen verabschiedet. Gegen diesen Beschluss wurde das Parlamentsreferendum eingereicht. Damit gelangt die Vorlage nun an die Urne. Die Stimmberechtigten entscheiden somit darüber, welche Richtung die räumliche Entwicklung der Stadt künftig einschlagen soll.
Volkstabstimmung zum Richtplan vom 14. Juni 2026
Am 14. Juni 2026 entscheidet die Bevölkerung darüber, ob der überarbeitete Richtplan in Kraft treten soll. Die neue Fassung berücksichtigt aktuelle Entwicklungen, gesetzliche Vorgaben sowie zukünftige Bedürfnisse der Gemeinde. Der Richtplan legt keine konkreten Bauprojekte fest, sondern definiert behördenverbindlich übergeordnete Ziele und räumliche Leitlinien. Die Zustimmung zum Richtplan ermöglicht die räumliche Entwicklung der Stadt in den kommenden Jahren. Bei einer Ablehnung bleiben die alten Grundlagen weiterhin gültig. Der langjährige Prozess, um den Richtplan zu überarbeiten, müsste nochmals von vorne beginnen.
Hier geht es zur Abstimmungsvorlage.
Hier finden Sie alle Richtplandokumente auf einen Blick.
Die wichtigsten Inhalte der Richtplanung auf einen Blick
Der neue kommunale Richtplan gliedert sich in vier Teile:
Teil Siedlung
Dieser Teil des kommunalen Richtplans zeigt, wie und wo sich die Stadt Uster baulich entwickeln soll. Der Siedlungsrichtplan setzt auch die Vorgaben des Raumplanungsgesetzes um: ein sorgfältiger Umgang mit dem Boden und die Entwicklung nach innen. Gleichzeitig soll genug Platz für Menschen und Arbeitsplätze entstehen. Der Siedlungsrichtplan ist zudem die Grundlage für die anstehende Revision der Bau- und Zonenordnung und des Zonenplans.
- Richtplantext Teil Siedlung
- Richtplankarte Teil Siedlung Karte I Siedlung
- Richtplankarte Teil Siedlung Karte II Stadtklima
Teil Landschaft
Durch das Wachstum von Bevölkerung und Arbeitsplätzen steigt der Druck auf Natur- und Erholungsgebiete. Gleichzeitig gewinnen die Themen Biodiversität und Stadtklima zunehmend an Bedeutung. Der Landschaftsrichtplan legt deshalb fest, welche unbebauten Flächen inner- und ausserhalb des Siedlungsgebiets gesichert werden sollen. Zudem zeigt er, wie Erholung, Naturschutz, Landwirtschaft und Klimaschutz aufeinander abgestimmt werden. Er steht in engem Zusammenhang mit den anderen Richtplanteilen.
Teil öffentliche Bauten und Anlagen
Das Wachstum von Bevölkerung und Arbeitsplätzen führt zu einem steigenden Bedarf an Schulen, städtischen Dienstleistungen, Gesundheit, Kultur, Sport, Werken und weiteren öffentlichen Angeboten. Damit diese Aufgaben in hoher Qualität erfüllt werden können, müssen geeignete Flächen frühzeitig reserviert und gut aufeinander abgestimmt werden. Der Richtplan Öffentliche Bauten und Anlagen zeigt, wie die Stadt Uster ihre öffentlichen Gebäude und Anlagen räumlich sichern und entwickeln will. Er dient als Koordinationsinstrument zwischen allen Trägern öffentlicher Aufgaben.
Teil Mobilität
Mit dem kommunalen Richtplan, Teil Mobilität, plant die Stadt Uster, wie sich Menschen heute und in Zukunft in der Stadt fortbewegen. Dieser Teil zeigt, welche Verkehrswege es gibt und welche neu hinzukommen sollen. Er beschreibt, welche Funktion diese Verkehrswege haben und wie sie gestaltet werden. Zudem werden Fuss-, Velo-, öffentlicher und motorisierter Verkehr besser aufeinander abgestimmt. Der Verkehrsrichtplan ist in enger Abstimmung mit den anderen Richtplanteilen entstanden und stützt sich auf die aktuellen kantonalen Vorgaben.
- Richtplantext Teil Mobilität
- Richtplankarte Teil Mobilität Karte I MIV / ÖV
- Richtplankarte Teil Mobilität Karte II Fussverkehr
- Richtplankarte Teil Mobilität Karte III Veloverkehr
Rückblick auf den Erarbeitungsprozess
Ziel der Revision war es, die bestehenden Inhalte zu überprüfen, wo nötig anzupassen und die Resultate des Stadtentwicklungskonzepts (STEK) zu integrieren. Die Stadtplanung Uster wurde dabei von einem spezialisierten Raumplanungsbüro unterstützt.
Nach einer ersten Anpassung wurde der Entwurf Ende 2022 öffentlich aufgelegt. Die Dokumente zum Stand der öffentlichen Auflage finden Sie bei der amtlichen Mitteilung zur öffentlichen Auflage. Dabei gingen rund 200 Rückmeldungen mit über 2700 Anträgen ein, die geprüft und im Bericht zu den Einwendungen behandelt wurden.
Parallel erfolgte eine zweite kantonale Vorprüfung. Auf dieser Basis wurde der Richtplan nochmals überarbeitet und am 7. Mai 2024 vom Stadtrat an den Gemeinderat überwiesen (Weisung 71/2024).
Zugehörige Objekte
| Name | Download |
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| Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Stadtraum und Natur | 044 944 72 59 | Kontaktformular |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Stadtplanung | 044 944 71 91 | Kontaktformular |
| Verkehrsplanung | 044 944 76 05 | Kontaktformular |
