Bauen in Uster
Zuständig für alle Belange rund um ein Bauvorhaben innerhalb der Stadt Uster ist die Abteilung Bau. Um einen möglichst reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, stehen Ihnen die Fachpersonen der Abteilung für Auskünfte zur Verfügung. Nachstehend finden Sie wertvolle Hinweise zu Abläufen und Zuständigkeiten, die Ihnen das Bauen in Uster erleichtern sollen.
Existieren Unklarheiten zu baurechtlichen Fragestellungen, besteht die Möglichkeit diese noch vor der Einreichung eines Baugesuchs im Sinne einer Verwaltungsauskunft beantworten zu lassen. Ihre schriftlichen Fragen richten Sie dazu bitte an bauanfragen@uster.ch. Der Dienst ist für Erstanfragen kostenlos. Für die Bearbeitung von umfangreichen bzw. wiederholten Anfragen können hingegen Kosten nach Aufwand auferlegt werden.
WICHTIGE HINWEISE!
Die Stadt Uster revidiert ihre Bau- und Zonenordnung (BZO): https://www.uster.ch/aktuellesinformationen/2798017
Der Gemeinderat hat der Änderung am 13. April 2026 zugestimmt. Sobald der Gemeinderatsbeschluss rechtskräftig ist, wird die Teilrevision der kantonalen Baudirektion zur Genehmigung eingereicht. Nachdem die Festsetzung rechtskräftig ist, entscheidet der Stadtrat über den Zeitpunkt des Inkrafttretens. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens ist zurzeit noch nicht bekannt. Die Teilrevision hat aufgrund des technischen Charakters der Revision keine negative Vorwirkung. Bei Inkrafttreten gilt jedoch das neue Recht. Bei grösseren Projekten ist daher mit der LG Baubewilligungen abzuklären, ob das Projekt noch nach der geltenden BZO bewilligt werden kann, oder ob damit zu rechnen ist, dass das Projekt nach neuem Recht zu planen und zu beurteilen ist.
Die personellen Ressourcen der Baubewilligungsbehörde sind zur Zeit überlastet. Es kann zu Annahmeverzögerungen von Baugesuchen kommen. Informationen zur aktuellen Lage erhalten Sie auf Anfrage unter der Adresse retentionsmanagement@uster.ch.
Mit Eingabe des Baugesuchs sowie Angabe ihrer Telefonnummer und Mailadresse stimmen Sie zu, dass die Baugesuchsunterlagen inkl. den von Ihnen angegebenen Kontaktangaben bei einer Publikation auf der Homepage der Stadt Uster veröffentlicht werden.
Für professionelle Investoren, Bauabsichten auf grösseren Grundstücken oder an zentralen Lagen wie auch für Arealentwicklungen empfiehlt sich ein frühzeitiger Austausch mit Fachpersonen der Abteilung Bau.
Beim kommunalen Mehrwertausgleich werden die Mehrwerte ausgeglichen, die aufgrund von Um- oder Aufzonungen entstehen. Was das in Uster bedeutet, erfahren Sie hier.
In den Mehrwertausgleichsfonds der Stadt fliessen die finanziellen Mittel aus dem kommunalen Mehrwertausgleich. Hier erfahren Sie, wofür das Geld verwendet wird und wer es beantragen kann.
Damit die Baufreigabe erteilt, das Schnurgerüst eingemessen oder die Rohbaukontrolle vorgenommen werden können, sind alle Beteiligten darauf angewiesen, dass die entsprechenden Meldungen über Bauzwischenstände rechtzeitig erfolgen.
Temporäre Installationen wie beispielsweise für Baustellen tangieren oft Grünflächen und Bäume. Ein Merkblatt gibt Auskunft darüber, wie Baustellen baumfreundlich eingerichtet werden können.
Es werden täglich Bauten mit viel Glas errichtet, die für Vögel eine tödliche Gefahr darstellen. Die Broschüre von vogelwarte.ch zeigt auf, wie vogelfreundlich gebaut werden kann.
