Kommunale Richtplanung, Gesamtrevision, öffentliche Auflage
Der Stadtrat hat am 4. Oktober 2022 die Vorlage zur Gesamtrevision des kommunalen Richtplans im Sinne von § 7 PBG zur öffentlichen Auflage, Anhörung und 2. Vorprüfung verabschiedet. Die kommunale Richtplanung beinhaltet die folgenden Themenbereiche und Dokumente:
- Siedlung, mit dem Richtplantext und den Karten Siedlung und Klima
- Landschaft, mit dem Richtplantext und der Richtplankarte
- Mobilität, mit dem Richtplantext und den Karten MIV/ÖV, Fussverkehr und Veloverkehr
- öffentliche Bauten und Anlagen, mit dem Richtplantext und der Richtplankarte
- Erläuterungsbericht, mit ergänzenden Informationen
Die öffentliche Auflage dauert 60 Tage. Sie beginnt am 2. November 2022 und endet am 3. Januar 2023. Während dieser Zeit können die entsprechenden Unterlagen bei der Stadt Uster, Abteilung Bau (Stadthaus West, 4. OG), Oberlandstrasse 82, 8610 Uster, während der Büroöffnungszeiten oder hier unter Dokumente (siehe weiter unten) eingesehen werden.
Während der Auflagefrist kann sich jedermann zu dieser Vorlage äussern. Einwendungen sind schriftlich bis am 3. Januar 2023 an die Stadt Uster, Stadtraum und Natur, Oberlandstrasse 82, Postfach, 8610 Uster, einzureichen. Einwendungen müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Für die Einwendungen sind die untenstehenden Antragsformulare zu verwenden. Es werden nur Einwendungen behandelt, die sich auf Gegenstände der Vorlage beziehen.
Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung entschieden. Hernach stehen die Pläne und die Stellungnahme zu den nicht berücksichtigten Einwendungen zur Einsichtnahme offen.
Stadt Uster, Bau
bau@uster.ch
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtraum und Natur | 044 944 72 59 | Kontaktformular |