Baubewilligungen

Die Fachpersonen der Leistungsgruppe Baubewilligungen geben Ihnen bei grösseren Bauprojekten gerne Auskunft, in welchen Fällen und wie ein Baugesuch einzureichen ist. Sie wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahren ab – von der Entgegennahme der Baugesuchsunterlagen bis zur Ausfertigung des baurechtlichen Entscheids.

Im Online-Schalter finden Sie zudem eine Wegleitung mit den Angaben zur korrekten und vollständigen Eingabe von Baugesuchen.

Existieren Unklarheiten zu baurechtlichen Fragestellungen, besteht die Möglichkeit diese noch vor der Einreichung eines Baugesuchs im Sinne einer Verwaltungsauskunft beantworten zu lassen. Ihre schriftlichen Fragen richten Sie dazu bitte an bauanfragen@uster.ch. Der Dienst ist für Erstanfragen kostenlos. Für die Bearbeitung von umfangreichen bzw. wiederholten Anfragen können hingegen Kosten nach Aufwand auferlegt werden.

Baugesuchsformulare können Sie über den Online-Schalter beziehen. Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben geben die Fachpersonen der Leistungsgruppe gerne Auskunft.

Baugesuche sind an folgende Adresse einzureichen:
Stadt Uster, Hochbau, Oberlandstrasse 82, 8610 Uster

Bei komplexeren Bauvorhaben auf grossen Arealen, an zentralen Lagen oder bei Arealentwicklungen lohnt es sich, bereits vor der Erarbeitung eines Vor- respektive Bauprojektes mit Fachpersonen der Stadt Uster, Stadtplanung, Kontakt aufzunehmen. Mehr dazu unter dem Thema Vorgehen bei komplexen Bauabsichten.

WICHTIGE HINWEISE!

Die Stadt Uster revidiert ihre Bau- und Zonenordnung (BZO): https://www.uster.ch/aktuellesinformationen/2798017

Der Gemeinderat hat der Änderung am 13. April 2026 zugestimmt. Sobald der Gemeinderatsbeschluss rechtskräftig ist, wird die Teilrevision der kantonalen Baudirektion zur Genehmigung eingereicht. Nachdem die Festsetzung rechtskräftig ist, entscheidet der Stadtrat über den Zeitpunkt des Inkrafttretens. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens ist zurzeit noch nicht bekannt. Die Teilrevision hat aufgrund des technischen Charakters der Revision keine negative Vorwirkung. Bei Inkrafttreten gilt jedoch das neue Recht. Bei grösseren Projekten ist daher mit der LG Baubewilligungen abzuklären, ob das Projekt noch nach der geltenden BZO bewilligt werden kann, oder ob damit zu rechnen ist, dass das Projekt nach neuem Recht zu planen und zu beurteilen ist.

Die personellen Ressourcen der Baubewilligungsbehörde sind zur Zeit überlastet. Es kann zu Annahmeverzögerungen von Baugesuchen kommen. Informationen zur aktuellen Lage erhalten Sie auf Anfrage unter der Adresse retentionsmanagement@uster.ch.

Mit Eingabe des Baugesuchs sowie Angabe ihrer Telefonnummer und Mailadresse stimmen Sie zu, dass die Baugesuchsunterlagen inkl. den von Ihnen angegebenen Kontaktangaben bei einer Publikation auf der Homepage der Stadt Uster veröffentlicht werden.

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