Baubewilligungen

Aufgabenbereich
Die Leistungsgruppe Baubewilligungen prüft die grundlegenden Anforderungen, die unsere Rechtsordnung an Bauvorhaben stellt und sorgt für den reibungslosen Ablauf des Baubewilligungsverfahrens. Dazu gehören nebst der baurechtlichen Prüfung auch Beurteilungen in Bezug auf den Brandschutz und die Liegenschaftsentwässerung.

Wegleitung für die Eingabe von Baugesuchen
Eine Wegleitung mit Angaben zur korrekten und vollständigen Eingabe von Baugesuchen finden Sie unter folgenden Link: Wegleitung Baugesuch.

Existieren Unklarheiten zu baurechtlichen Fragestellungen, besteht die Möglichkeit diese noch vor der Einreichung eines Baugesuchs im Sinne einer Verwaltungsauskunft beantworten zu lassen. Ihre schriftlichen Fragen richten Sie dazu bitte an bauanfragen@uster.ch. Der Dienst ist für Erstanfragen kostenlos. Für die Bearbeitung von umfangreichen bzw. wiederholten Anfragen können hingegen Kosten nach Aufwand auferlegt werden.

WICHTIGE HINWEISE!

 

Die Stadt Uster revidiert ihre Bau- und Zonenordnung (BZO): https://www.uster.ch/aktuellesinformationen/2798017

Der Gemeinderat hat der Änderung am 13. April 2026 zugestimmt. Sobald der Gemeinderatsbeschluss rechtskräftig ist, wird die Teilrevision der kantonalen Baudirektion zur Genehmigung eingereicht. Nachdem die Festsetzung rechtskräftig ist, entscheidet der Stadtrat über den Zeitpunkt des Inkrafttretens. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens ist zurzeit noch nicht bekannt.

Die Teilrevision hat aufgrund des technischen Charakters der Revision keine negative Vorwirkung. Bei Inkrafttreten gilt jedoch das neue Recht. Bei grösseren Projekten ist daher mit der LG Baubewilligungen abzuklären, ob das Projekt noch nach der geltenden BZO bewilligt werden kann, oder ob damit zu rechnen ist, dass das Projekt nach neuem Recht zu planen und zu beurteilen ist.

Die personellen Ressourcen der Baubewilligungsbehörde sind zur Zeit überlastet. Es kann zu Annahmeverzögerungen von Baugesuchen kommen. Informationen zur aktuellen Lage erhalten Sie auf Anfrage unter der Adresse retentionsmanagement@uster.ch.

Mit Eingabe des Baugesuchs sowie Angabe ihrer Telefonnummer und Mailadresse stimmen Sie zu, dass die Baugesuchsunterlagen inkl. den von Ihnen angegebenen Kontaktangaben bei einer Publikation auf der Homepage der Stadt Uster veröffentlicht werden.

Öffnungszeiten

Mo–Do: 08.00–11.30 Uhr / 13.30–16.30 Uhr
Fr: 08.00–14.00 Uhr durchgehend
Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich.

Personen

Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt

Zugehörige Objekte