Baubewilligungen

Aufgabenbereich
Die Leistungsgruppe Baubewilligungen prüft die grundlegenden Anforderungen, die unsere Rechtsordnung an Bauvorhaben stellt und sorgt für den reibungslosen Ablauf des Baubewilligungsverfahrens. Dazu gehören nebst der baurechtlichen Prüfung auch Beurteilungen in Bezug auf den Brandschutz und die Liegenschaftsentwässerung.

Wegleitung für die Eingabe von Baugesuchen
Eine Wegleitung mit Angaben zur korrekten und vollständigen Eingabe von Baugesuchen finden Sie unter folgenden Link: Wegleitung Baugesuch.

Existieren Unklarheiten zu baurechtlichen Fragestellungen, besteht die Möglichkeit diese noch vor der Einreichung eines Baugesuchs im Sinne einer Verwaltungsauskunft beantworten zu lassen. Ihre schriftlichen Fragen richten Sie dazu bitte an bauanfragen@uster.ch. Der Dienst ist für Erstanfragen kostenlos. Für die Bearbeitung von umfangreichen bzw. wiederholten Anfragen können hingegen Kosten nach Aufwand auferlegt werden.

WICHTIGER HINWEIS!
Die personellen Ressourcen der Baubewilligungsbehörde sind zur Zeit überlastet. Es kann zu Annahmeverzögerungen von Baugesuchen kommen. Informationen zur aktuellen Lage erhalten Sie auf Anfrage unter der Adresse retentionsmanagement@uster.ch.

Öffnungszeiten

Mo–Do: 08.00–11.30 Uhr / 13.30–16.30 Uhr
Fr: 08.00–14.00 Uhr durchgehend
Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich.

Personen

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