Berufsbeistandschaft

Die Berufsbeistandschaft übernimmt Aufträge, die ihr die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Uster überträgt.

Die Berufsbeistandspersonen begleiten und vertreten ihre Klientinnen und Klienten oder wirken bei Entscheidungen und Geschäften mit. Die Tätigkeit richtet sich nach der individuellen Lebenssituation und nach den Aufträgen der KESB. Die KESB definiert die entsprechenden Befugnisse; sie können administrative Belange, den Finanzverkehr oder persönliche und rechtliche Angelegenheiten betreffen. Auch überwacht die KESB die Tätigkeit der Beistandspersonen, die sie im Rahmen der Mandatsführung ausüben.

 

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Öffnungszeiten

Montag, Dienstag und Donnerstag
08.00−11.30 Uhr ⁄ 13.30−16.30 Uhr
Mittwoch
08.00−11.30 Uhr ⁄ 13.30−18.30 Uhr
Freitag
8.00−14.00 Uhr durchgehend
Die Öffnungszeiten einzelner Verwaltungseinheiten können abweichen.
Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich.

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