Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB

Wer bei einer KESB Eingaben macht oder Anträge stellt, muss dies gemäss Zivilprozessrecht per Briefpost oder elektronisch über SwissID tun. Eingaben oder Anträge per E-Mail können deshalb nicht angenommen werden.

Die KESB Uster ist zuständig für alle Menschen, die in der Stadt Uster oder den Gemeinden Greifensee, Volketswil, Schwerzenbach, Mönchaltorf und Egg wohnen. Die KESB Uster gehört nur personell zur Stadtverwaltung Uster. Administrativ ist sie dem Gemeindeamt des Kantons Zürich unterstellt.

Die KESB Uster ist eine interdisziplinäre Fachbehörde. Es arbeiten dort Fachleute aus den Gebieten Recht, Sozialarbeit, Psychologie und Finanzwesen. So wird sichergestellt, dass die KESB professionell arbeitet, und es fliessen unterschiedliche fachliche Sichtweisen in die Entscheidungen ein.
 

Die wichtigsten Aufgaben der KESB
Die KESB ist zuständig, gefährdete Menschen zu schützen, die nicht selber Unterstützung für sich anfordern können und bei denen Unterstützung durch Angehörige, durch nahestehende Personen, durch Sozialdienste oder durch Beratungsstellen nicht funktioniert.

Jeder kann die die KESB über eine solche Gefährdung informieren: die betreffende Person selbst, aber auch Angehörige, Nachbarn, die Polizei oder medizinische Institutionen. Wenn die KESB eine Meldung erhält, klärt sie ab, wie geholfen werden kann. Dieses Abklärungsverfahren ist in der Regel kostenpflichtig. Es wird mit einem Entscheid abgeschlossen. Gegen alle Entscheide der KESB kann man Beschwerde erheben.

Wenn nötig, errichtet die KESB eine Beistandschaft und setzt eine Beistandsperson ein. Diese erhält Aufträge, wie die betroffene Person unterstützt werden soll. Die Beistandspersonen sind von der KESB unabhängig; ihre Tätigkeit wird aber durch die KESB regelmässig überprüft.

Ausserdem ist die KESB dafür zuständig, die elterliche Sorge und den Kinderunterhalt zu regeln, Vater­schaftsabklärungen vorzunehmen sowie Vorsorgeaufträge in Kraft zu setzen und Patientenverfügungen zu prüfen.
 

Anträge an die KESB
Eingaben oder Anträge an die KESB können mit Briefpost oder elektronisch über SwissID eingereicht werden. Eingaben oder Anträge per E-Mail sind gemäss Zivilprozessordnung nicht zulässig; sie können deshalb nicht angenommen werden. Eine SwissID können Sie hier erstellen.


Die folgenden drei Grundlagen bestimmen, wie die KESB handelt:

1. Gesetzmässigkeit: Die KESB darf nur handeln, wenn es dafür eine Rechtsgrundlage gibt. Damit werden die betroffenen Personen davor geschützt, dass sich der Staat willkürlich oder ungerechtfertigt einmischt. Die Rechtsgrundlagen sind die Artikel 252-327 (Kindesrecht) und die Artikel 360-456 (Erwachsenen­schutzrecht) des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB).

2. Subsidiarität: Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen dürfen nur angeordnet werden, wenn sie unumgänglich sind, um eine betroffene Person zu schützen. Erst wenn die Unterstützung nicht funktioniert, die durch Angehörige, durch nahestehende Personen, durch private und öffentliche Sozialdienste oder durch Beratungsstellen angeboten wird, kommen Massnahmen der KESB in Frage. Die KESB schreitet also erst ein, wenn freiwillige Betreuung und Vertretung nicht genügen, um eine Person zu schützen.

3. Verhältnismässigkeit: Eine gesetzliche Massnahme darf nicht stärker als nötig eingreifen. Sie muss so schwach wie möglich, aber so stark wie nötig sein, um eine betroffene Person zu schützen.
 

Externe Links
Gemeindeamt des Kantons Zürich (Aufsichtsbehörde der KESB Uster)
Anlaufstelle Kindes- und Erwachsenenschutz KESCHA
Informationen für Betroffene (KESB-Präsidienvereinigung im Kanton Zürich)
KESB, kurz erklärt (nationale Informationsplattform zur KESB) 
Informationsfilm "Wir sind die KESB"
Medienmitteilungen und Kennzahlen (KESB-Präsidienvereinigung im Kanton Zürich)

Formulare und Merkblätter für Beistandspersonen siehe weiter unten bei Publikationen.
 

Organigramm der KESB Uster

Kontakt

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB
Zürichstrasse 7
8610 Uster

Tel. 044 944 75 20
Fax 044 944 75 50

Öffnungszeiten

Mo.–Do.: 08.00 – 11.30 Uhr / 13.30 – 16.30 Uhr
Fr: 08.00 – 14.00 Uhr durchgehend

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