Merkblatt: Temporäre Bauten und Anlagen

Mit dem vorliegenden Merkblatt soll die Rechtsanwendung vereinfacht und dem Gebot der Rechtsgleichheit Rechnung getragen werden. Das Merkblatt definiert in grundsätzlicher Weise, in welchen Fällen temporäre Bauten und Anlagen in der Bauzone der Stadt Uster einer baurechtlichen Bewilligung bedürfen und was hinsichtlich Verfahren und Bewilligungsfähigkeit zu beachten ist.

Informationen

Datum
7. März 2023
Herausgeber/-in
Abteilung Bau

Dokumente

Name
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