Plakate / Werbung

Eingangsportale / Begrüssungstafeln

Die Eingangsportale stehen in der Stadt Uster an den Strassen der Ortseinfahrten und am Bahnhof. Sie weisen mit roten Tafeln auf grössere Anlässe hin. Veranstalter haben so die Möglichkeit, ihren Anlass auf einfache Weise bekanntzumachen. Auf den Tafeln können jede Woche drei Veranstaltungen erwähnt werden. Die Tafeln bleiben während einer Woche hängen. Diese sollten mindestens 14 Tage oder frühstens drei Monate vor der Bekanntmachung des Anlasses bestellt werden.

Kleine Plakate

Die Stadt Uster bietet auch Plakatflächen für kleine Plakate an, um Veranstaltungen bekannt zu machen. Diese tragen den Namen «Weltplakatständer». Auf diesen sind wöchentlich bis zu neun kleine Plakate möglich. Das Maximalformat für die kleinen Plakate ist A3. Kleine Plakate können zwei Wochen lang ausgehängt werden. Eine frühzeitige Reservation lohnt sich!

Strassenreklamen

Für Strassenreklamen auf öffentlichem Grund gibt es eine Bestimmung. Diese heisst: Verordnung für den Plakataushang. Sie gilt seit 1. Januar 2015. Strassenreklamen können für maximal drei Wochen an fixen Standorten bewilligt werden. Gesuche dafür müssen frühzeitig eingereicht werden. Vier Wochen vor der geplanten Veranstaltung ist der späteste Termin für einen Aushang. Die Flächen für die Strassenreklamen werden gemäss der Reihenfolge der eingegangenen Gesuche vergeben. Die genauen Standorte der Reklameflächen sind auf den Standortplänen ersichtlich.

Strassenreklamen auf privatem Grund

Für temporäre Reklamen auf privatem Grund braucht es, was die Verkehrssicherheitsbelange betrifft, grundsätzlich keine Bewilligung der Stadt Uster (Stadtpolizei). Vorauszusetzen ist, dass die jeweilige Eigentümerschaft des privaten Grundes einverstanden ist. Trotzdem müssen strassenverkehrsrechtliche Bedingungen erfüllt sein. Diese sind auf dem Merkblatt für temporäre Reklamen auf privatem Grund beschrieben. Hinsichtlich der baurechtlichen Vorgaben und deren juristischen Auslegung ist vorgängig immer das Geschäftsfeld Hochbau und Vermessung der Stadt Uster anzugehen (hochbau@uster.ch, 044 944 72 99). Das Bauamt der Stadt Uster entscheidet über eine allfällige Bewilligungspflicht.

Politische Werbung

Für politische Werbung auf öffentlichem Grund gibt es ebenfalls Bestimmungen. Auch diese sind in der Verordnung für den Plakataushang geregelt, die seit 1. Januar 2015 gilt. Für die politische Werbung auf privatem Grund gelten die oben erwähnten Bedingungen für die Strassenreklamen auf privatem Grund.

Strassenreklamen auf öffentlichem Grund für Wahlen und Abstimmungen

Vor kommunalen, kantonalen und eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen kann politische Reklame angebracht werden. Fix bestimmte Standorte auf öffentlichem Grund stehen in der Stadt Uster dafür zur Verfügung. Politische Reklamen können für maximal zehn Wochen ausgehängt werden. Gesuche dafür sind frühzeitig bei der Verwaltungspolizei einzureichen. Die genauen Standorte der Reklameflächen sind auf den Standortplänen ersichtlich.

Kandelaberwerbung

Das Wort Kandelaber stammt vom französischen «candélabre» ab und bezeichnet die Stangen der Strassenbeleuchtung. Diese stehen im Zentrum der Stadt Uster für politische Werbung vor Wahlen und Abstimmungen zur Verfügung. Aushänge können für maximal zehn Wochen bewilligt werden. Gesuche dafür sind frühzeitig einzureichen. Eine besondere Infrastruktur für Plakatwerbung stellt die Stadt Uster nicht bereit. Veranstalter mit einer Bewilligung für Plakatwerbung sind selber verantwortlich, dass ihre Werbung ordentlich und sicher befestigt ist. Ausserhalb des Zentrums ist es verboten, an den Kandelabern Werbung anzubringen.

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