Merkblatt temporäre Reklame auf Privatgrund

Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 30.06.2015 eine allgemeine Bewilligung für das Anbringen von temporären Reklamen auf dem privaten Grund in der Stadt Uster erteilt. Fortan entfällt die individuelle Bewilligungspflicht, d.h. jedermann kann mit dem Einverständnis des Eigentümers auf privatem Grund eine temporäre Reklame anbringen. Dabei sind allerdings die Bedingungen im Merkblatt zwingend zu beachten

Informationen

Datum
1. Dezember 2022
Herausgeber/-in
Verwaltungspolizei / Verkehrstechnik

Dokumente

Name
Merkblatt_Plakatierung-privater-Grund_20221222.pdf (PDF, 457.96 kB) Download 0 Merkblatt_Plakatierung-privater-Grund_20221222.pdf

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