Sekundarschulgemeinde Uster: Ersatzwahl eines Mitgliedes der Sekundarschulpflege Uster für den Rest der Amtsdauer 2018–2022

29. Juli 2020
Auf die erste Ausschreibung ist ein gültiger Wahlvorschlag eingereicht worden. Es wird eine neue Frist bis 5. August 2020 angesetzt, um den Wahlvorschlag zu ändern, zurückzuziehen oder neue Wahlvorschläge einzureichen.

Frau Isabelle Strasser, Uster, ist mit Beschluss des Bezirksrates Uster vom 1. April 2020 entsprechend ihrem Gesuch per Rechtskraft der Wahl eines Ersatzmitgliedes als Mitglied der Sekundarschulpflege Uster entlassen worden. Es findet eine Ersatzwahl statt.

Auf die Ausschreibung vom 10. Juni 2020 ist der Stadtkanzlei innert der gesetzlich angeordneten Frist folgender gültige Wahlvorschlag eingereicht worden:

Venzin Ramona Yessica, 1988, Geschäftsführerin, Uster, SVP

Es wird eine neue Frist von sieben Tagen, das heisst bis Mittwoch, 5. August 2020, angesetzt, innert welcher der frühere Wahlvorschlag geändert oder zurückgezogen werden kann oder neue Wahlvorschläge der Stadtkanzlei Uster, Bahnhofstrasse 17, Postfach, 8610 Uster, eingereicht werden können. Nach Ablauf der zweiten Frist können die Wahlvorschläge nicht mehr verändert werden.

Wählbar ist jede gemäss Art. 22 der Kantonsverfassung stimm- und wahlberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz auf dem Gebiet der Sekundarschulgemeinde Uster hat. Auf einem Wahlvorschlag dürfen höchstens so viele wählbare Personen genannt sein, als Stellen zu besetzen sind. Jede Person darf höchstens auf einem der Wahlvorschläge und dort höchstens einmal genannt sein. Für jede vorgeschlagene Person ist die Angabe von Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort erforderlich. Zudem kann der Rufname und die Parteizugehörigkeit angefügt werden.

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Sekundarschulgemeinde Uster unterzeichnet sein. Die Unterzeichnenden haben Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse anzugeben und ihre Unterschrift hinzuzufügen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Unterzeichnung kann nicht zurückgezogen werden. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Wenn die Unterzeichnenden eines Wahlvorschlages keine zur Vertretung ermächtigte Person bezeichnen, gilt die erstunterzeichnende und, wenn diese verhindert ist, die zweitunterzeichnende Person als berechtigt, Vorschläge zurückzuziehen und andere Erklärungen abzugeben.

Formulare für Wahlvorschläge können bei der Stadtkanzlei Uster, Bahnhofstrasse 17, 8610 Uster, bezogen werden. Die Wahlvorschläge können bei der Stadtkanzlei eingesehen werden.

Die Ersatzwahl wird nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2003 und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) vom 27. Oktober 2004 abgewickelt. Werden bis zum 5. August 2020 keine neuen Wahlvorschläge eingereicht und bleibt es beim obgenannten Vorschlag, so findet das Verfahren der stillen Wahl Anwendung. Andernfalls wird die Ersatzwahl im ordentlichen Wahlverfahren, also durch Urnenwahl, durchgeführt.

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung), schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Uster, 29. Juli 2020
Sekundarschulpflege Uster

Sekundarstufe Uster

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Formular Wahlvorschlag (BITTE DOPPELSEITIG AUSDRUCKEN). Sollten Sie nicht über Microsoft Word verfügen, können Sie das Formular auch unter Tel. 044 944 72 04 bestellen. Download 0 Formular Wahlvorschlag (BITTE DOPPELSEITIG AUSDRUCKEN). Sollten Sie nicht über Microsoft Word verfügen, können Sie das Formular auch unter Tel. 044 944 72 04 bestellen.