Hohfurenstrasse, Dauernde Verkehrsanordnung
Hohfurenstrasse
Dauernde Verkehrsanordnung
Verkehrsanordnung:
Auf Antrag der Stadt Uster hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Begegnungszone mit Geschwindigkeitsbeschränkung 20 Km/h
Auf folgender Strasse wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf 20 Km/h festgesetzt und als Begegnungszone signalisiert:
Hohfurenstrasse
Hartgrundweg (Abschnitt Hohfurenstrasse bis Liegenschaft Nr. 2)
Verfügende Stelle:
Kantonspolizei Zürich – Verkehrspolizei-Spezialabteilung
Rechtliche Hinweise:
Gegen diese Verfügung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Ergänzende rechtliche Hinweise:
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Kontaktstelle:
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Verkehrsgutachten Hohfurenstrasse 2 (PDF, 5.92 MB) | Download | 0 | Verkehrsgutachten Hohfurenstrasse 2 |
| Massnahmenplan Hohfurenstrasse Begegnungszone (PDF, 1.96 MB) | Download | 1 | Massnahmenplan Hohfurenstrasse Begegnungszone |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Sicherheit | 044 944 76 66 | Kontaktformular |
