Flurwegaufhebung Inselhofweg

6. August 2025

Flurwegaufhebung
Öffentliche Auflage

Der Abteilungsvorsteher Bau hat mit der Verfügung H 206 / 2025 vom 21. Juli 2025, gestützt auf § 115 des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes (LG) vom 2. September 1979, beschlossen:

1. Folgender Weg wird als Flurweg(-status) aufgehoben:
- Flurweg Nr. B113, Kat.-Nr. B2614, Inselhofweg

2. Die Aufhebung des Flurweges hat keine eigentumsrechtlichen Veränderungen zur Folge. Der Weg bleibt im Gesamteigentum der beteiligten Eigentümerinnen und Eigentümer.

Der Beschluss kann während der Rekursfrist bei der Stadt Uster, Abteilung Bau, Hochbau und Vermessung, Oberlandstrasse 82 (4. Stock), 8610 Uster, während den Öffnungszeiten: Mo-Do: 8.00-11.30 Uhr / 13.30-16.30 Uhr; Fr: 8.00-14.00 Uhr durchgehend, eingesehen werden.

Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verfügungen kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung im Amtsblatt des Kantons Zürich an gerechnet, eine Neubeurteilung durch den Stadtrat verlangt werden. Das Begehren um Neubeurteilung ist schriftlich beim Stadtrat Uster, Bahnhofstrasse 17, Postfach, 8610 Uster einzureichen. Es muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Die Publikation erscheint auch im Amtsblatt vom Mittwoch, 6. August 2025.

Zugehörige Objekte

Name
Auflagedossier Aufhebung-B2614 Inselhofweg (PDF, 4.85 MB) Download 0 Auflagedossier Aufhebung-B2614 Inselhofweg