Sanierung Asylstrasse, Kreditbewilligung
Sanierung Asylstrasse
Kreditbewilligung
Der Stadtrat hat mit Beschluss Nr. 87 vom 4. März 2025 für die Sanierung und Umgestaltung der Asylstrasse einen Kredit von 1 057 500 Franken, davon 886 500 Franken als gebundene Ausgaben bewilligt.
Rechtliche Hinweise
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG) erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Zugehörige Objekte
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Beschluss Nr. 87, Kreditbewilligung (PDF, 207.49 kB) | Download | 0 | Beschluss Nr. 87, Kreditbewilligung |
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