Stadt Uster stellt auf digitales Baubewilligungsverfahren um
Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 8. September 2026 beschlossen, das Baubewilligungsverfahren per 1. Februar 2027 vollständig zu digitalisieren. Uster nutzt für die Verfahrensabwicklung die kantonale Plattform «eBaugesucheZH». «Mit der digitalen Verfahrensabwicklung erhöhen wir die Transparenz des Verfahrens für alle Beteiligten. Auch schaffen wir damit die Voraussetzung für weitere Schritte zur Digitalisierung und Effizienzsteigerung.», ist Richard Sägesser, Abteilungsvorsteher Bau, überzeugt.
Baugesuche werden künftig vollständig elektronisch eingereicht und bearbeitet
Ab 1. Februar 2027 können neue Baugesuche in Uster nur noch über «eBaugesucheZH» eingereicht werden. Auch die weitere Bearbeitung, der Austausch von Unterlagen und die Eröffnung von Entscheiden erfolgen elektronisch. Für die elektronische Einreichung benötigen Gesuchstellende eine qualifizierte elektronische Signatur (QES). Die QES ersetzt die Unterschrift auf Papier. Vor dem 1. Februar 2027 in Papierform eingereichte Gesuche werden wie bisher in Papierform abgeschlossen.
Bauherrschaften, Architektur- und Planungsbüros sowie weitere interessierte Fachpersonen werden im Dezember 2026 und Januar 2027 im Detail über die Umstellung, die neuen Anforderungen und die verfügbaren Unterstützungsangebote informiert.
Zugehörige Objekte
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| Baubewilligungen |
