Erklärfilm zur Festsetzung des kommunalen Richtplans der Stadt Uster
An der Abstimmung vom 14. Juni 2026 entscheidet die Stimmbevölkerung von Uster darüber, ob der überarbeitete Richtplan in Kraft treten soll. Die neue Fassung berücksichtigt aktuelle Entwicklungen, gesetzliche Vorgaben sowie zukünftige Bedürfnisse der Gemeinde. Der Richtplan legt keine konkreten Bauprojekte fest, sondern definiert behördenverbindlich übergeordnete Ziele und räumliche Leitlinien. Die Zustimmung zum Richtplan ermöglicht die räumliche Entwicklung der Stadt in den kommenden Jahren. Bei einer Ablehnung bleiben die alten Grundlagen weiterhin gültig. Der langjährige Prozess, um den Richtplan zu überarbeiten, müsste nochmals von vorne beginnen.
Erklärfilm gibt einen Überblick
Der folgende Film erklärt die wichtigsten Inhalte des kommunalen Richtplans und die Inhalte der anstehenden Volksabstimmung vom 14. Juni 2026.
Mehr zur Abstimmungsvorlage
Weitere Details zur Vorlage sind abrufbar unter Stadt Uster - Phase 2 kommunale Richtplanung.
