Abfall-Gebühren

Online-Schalter

Die Sperrgutmarken sowie die neuen Grüngut Jahresvignetten und Grüngutmarken können online über unseren online Schalter "AmtomatExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet." bestellt und bezahlt werden.

Gebührenplanung

Um die laufenden Kosten der Abfallbewirtschaftung zu decken und das Defizit der Spezialfinanzierung der Abfallbewirtschaftung abzubauen, wurden für das Jahr 2026 die Abfallgebühren erhöht. Zudem wurden, um das Verursacherprinzip zu stärken, Grüngutgebühren eingeführt. Gegen diese Gebührenanpassung wurde Rekurs eingelegt, weshalb sich die Rechtskraft des Gebührenreglements 2026 bis Mitte Januar 2026 verzögerte. Um die Umsetzung der neuen Gebühren sicherzustellen, hat der Stadtrat mit Stadtratsbeschluss Nr. 30 vom 20. Januar 2026 entschieden, dass die neuen Gebühren per 1. März in Kraft treten und die Jahresgebühren bzw. die Entsorgungsgrundgebühren und die Grüngut-Jahresvignetten anteilsmässig nach dem alten (2/12) und dem neuen Gebührenreglement (10/12) erhoben werden. Ab 1. Januar 2027 werden die vollen Jahresgebühren gemäss Gebührenreglement gefordert.

Entsorgungsgrundgebühren

  2025 2026* 2027
Pro Reihen-/Einfamilienhaus Fr. 78.00 Fr. 94.65 Fr. 98.00
Pro Wohnung Fr. 56.00 Fr. 80.15 Fr. 85.00
Pro Betrieb Fr. 56.00 Fr. 80.15 Fr. 85.00

* Berechnung: (Entsorgungsgrundgebühr 2025/12*2) + (Entsorgungsgrundgebühr 2027/12*10)

Uster-Gebührenkehrichtsäcke
Gebührensäcke sind bei den grösseren Detailhändlern in Uster und Umgebung erhältlich.
Es dürfen keine schwarzen Säcke (auch nicht mit Gebührenmarken) verwendet werden!

  bis 28.2.2026 ab 1.3.2026
10-Liter-Rolle mit 20 Säcken Fr. 12.00 Fr. 15.00
17-Liter-Rolle mit 10 Säcken Fr. 10.00 Fr. 12.00
35-Liter-Rolle mit 10 Säcken Fr. 20.00 Fr. 24.00
60-Liter-Rolle mit 5 Säcken Fr. 17.00 Fr. 20.50
110-Liter-Rolle mit 5 Säcken Fr. 31.00 Fr. 37.00
Sperrgutmarke Fr. 2.50 Fr. 3.00

Sperrgutmarken sind im Stadthaus beim «info uster» (Empfang), bei der Hauptsammelstelle Dammstrasse, bei Girsberger+Sieber AG sowie in den Volg-Filialen erhältlich. Sie können sie auch onlineExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. bestellen (Bogen à 10 Marken). Infos zur Frankierung sind hier zu finden.

Betriebskehricht (Gewichtsgebühr)

  bis 28.2.2026 ab 1.3.2026
Pro kg Containerinhalt Fr. 0.30 Fr. 0.36
Leerungspauschale Fr. 5.50 Fr. 6.60

Anmeldung und Wägechip bei Schneider Umweltservice AG, Tel. 044 924 12 67, sammeldienst@umweltservice.ch

Kunststoff-Sammelsäcke

  bis 28.2.2026 ab 1.3.2026
17-Liter-Rolle mit 10 Säcken Fr. 10.00 Fr. 10.00
35-Liter-Rolle mit 10 Säcken Fr. 19.00 Fr. 19.00
60-Liter-Rolle mit 10 Säcken Fr. 25.00 Fr. 25.00
110-Liter-Rolle mit 10 Säcken Fr. 41.00 Fr. 41.00

Die Kunststoff-Sammelsäcke sind an der Hauptsammelstelle Dammstrasse erhältlich und müssen auch dort zu den Öffnungszeiten wieder abgegeben werden.

Grüngut-Gebühren ab 1.3.2026

Da die Grünabfuhr die teuerste Separatsammlung und nicht verursachergerecht ist, werden im 2026 neu Gebühren fürs Grüngut eingeführt. Dadurch wird das Verursacherprinzip gestärkt. Weitere Informationen zur Grünabfuhr sind hier zu finden. Sie können die Jahresvignetten und die Grüngutmarken (Bogen à 6 Marken) auch onlineExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. bestellen.

  2026 2027
Grüngutmarke Fr. 4.00 Fr. 4.00
Jahresvignette bis 140 Liter Fr. 83.30 Fr. 100.00
Jahresvignette bis 240 Liter Fr. 141.65 Fr. 170.00
Jahresvignette bis 360 Liter Fr. 208.30 Fr. 250.00
Jahresvignette bis 660 Liter Fr. 383.30 Fr. 460.00
Jahresvignette bis 770 Liter Fr. 450.00 Fr. 540.00

Die Preise für die Jahresvignetten gelten für das gesamte Kalenderjahr und wurden aufgrund der Einführung des Gebührenreglements 2026 per 1.3.2026 für das Jahr 2026 anteilsmässig berechnet: Gebühr für Jahresvignetten 2027/12*10

Grüngut-Marken können für eine einzelne Leerung der Grüngut-Container oder für die Frankierung von Grüngut-Bündeln verwendet werden: 

  • 1 Bündel oder Container bis zu einem Volumen von 140 Liter: 1 Marke
  • Container bis zu einem Volumen von 240 Liter: 2 Marken
  • Container bis zu einem Volumen von 360 Liter: 3 Marken
  • Container bis zu einem Volumen von 660 Liter: 5 Marken
  • Container bis zu einem Volumen von 770 Liter: 6 Marken

Kontroll-Gebühr
Der Kehricht darf nur in Uster-Säcken und erst am Abfuhrtag bis 7.00 Uhr bereitgestellt werden. Alle anderen Kehrichtsäcke werden kontrolliert. Verursacher falsch deponierter Abfälle werden mit einer Kontrollgebühr von Fr. 150.– gebüsst.

Fragen und Antworten

Was muss ich jetzt tun?

Die Gebührenanpassung findet per 1. März 2026 statt. Die Gebührensäcke und die Sperrgutmarken bleiben weiterhin dieselben. Somit können die Gebührensäcke und Sperrgutmarken, die vor der Gebührenerhöhung gekauft wurden, ohne Einschränkungen weiterverwendet werden - auch nach dem 1. März.

Die Grüngutabfuhr findet weiterhin einmal wöchentlich gemäss Entsorgungskalender statt. 
Für die Leerung ist bis spätestens 1. März eine Grüngut-Jahresvignette am Container anzubringen oder es sind Grüngut-Marken für Einzelleerungen zu verwenden.
Jahresvignetten und Marken sind ab dem 16. Februar 2026 erhältlich – onlineExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. über die Webseite der Stadt Uster oder im Stadthaus an der Bahnhofstrasse 17. Grüngut-Marken gibt es zusätzlich an der Hauptsammelstelle Dammstrasse, in der Stadt- und Regionalbibliothek, in den Volg-Filialen sowie bei Girsberger + Sieber AG.

Was kostet mich das nun?

Eine pauschale Aussage ist schwierig, da die Kosten je nach Wohnform sowie Menge an Kehricht und Grüngut variieren. 
Als Richtwert gilt der 35-Liter-Gebührensack: Er steigt von 2.00 auf 2.40 Franken. Alle Preisänderungen sind auf dieser Seite aufgeführt.
Wie stark ein Haushalt betroffen ist, hängt vom individuellen Abfallaufkommen ab. 

Was bedeutet die Erhöhung für Ustermer Firmen?

Für die Ustermer Firmen führt die Erhöhung der Entsorgungsgrundgebühren zu jährlichen Mehrkosten von 29 Franken. 
Zusätzlich werden pro Leerung des Betriebscontainers 1.10 Franken mehr sowie 6 Rappen mehr pro Kilogramm Containerinhalt verrechnet. 
Falls im Betrieb Grüngut anfällt, kommen zudem die neuen Grüngutgebühren dazu.

Wie funktioniert die Grüngutgebühr?

Die Ustermerinnen und Ustermer können zwischen zwei Varianten wählen: einer volumenabhängigen Jahresvignette mit wöchentlicher Leerung oder Grüngut-Marken für Einzelleerungen.
Die Jahresvignette muss ab dem 1. März gut sichtbar vorne am Container angebracht werden. 
Grüngut-Marken sind Klebebändel und werden vor der Abfuhr am Griff des Containers befestigt; je nach Containergrösse sind mehrere Marken nötig. Grüngutbündel (max. 1,5 m / 15 kg) müssen ebenfalls mit einer Marke versehen werden. Jahresvignetten und Marken sind ab dem 16. Februar 2026 erhältlich.

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