Grüngut
Einführung Grüngutgebühren
Per 1. März 2026 führt die Stadt Uster Grüngutgebühren ein. Die Grüngutabfuhr ist in Uster nach der Kehrichtabfuhr die teuerste Sammlung. Bisher wurde sie über die Entsorgungsgrundgebühr und nicht verursachergerecht finanziert. Neu bezahlen die Haushalte eine mengenabhängige Grüngutgebühr. Für die wöchentliche Leerung des Grüncontainers können die Ustermerinnen und Ustermer eine volumenabhängige Jahresvignette beziehen. Für Einzelleerungen oder die Abholung von Grüngut-Bündeln gibt es Grüngut-Marken.
Was bedeutet das für die Ustermerinnen und Ustermer?
Die Grüngutabfuhr wird weiterhin gemäss Entsorgungskalender einmal wöchentlich stattfinden. Ab dem 1. März braucht es eine Grüngut Jahresvignette oder Grüngut-Marken, damit der Grüncontainer während der Grüngutabfuhr geleert wird.
Die Grüngut-Jahresvignetten und Grüngut-Marken sind ab dem 16. Februar 2026 erhältlich. Sie können online über unseren online Schalter "AmtomatExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet." bestellt und bezahlt werden. Neben der online Bestellung können die Grüngut Jahresvignetten und Grüngut-Marken im Stadthaus an der Bahnhofstrasse 17 bezogen werden. Zusätzlich können die Grüngut-Marken, analog zu den Sperrgutmarken, an der Hauptsammelstelle an der Dammstrasse, in der Stadt- und Regionalbibliothek, sowie in den Volg-Filialen und bei der Getränkehandlung Girsberger + Sieber AG gekauft werden.
Wie funktioniert das mit der Grüngut-Gebühr konkret? Was muss ich machen?
Es gibt zwei Varianten: Jahresvignette, wodurch der Grüngutcontainer einmal wöchentlich geleert wird, oder Grüngut-Marken für Einzelleerungen.
Die Jahresvignette ist volumenabhängig. Je grösser das Volumen des Grüngutcontainers, desto teurer ist die Jahresvignette.
Übersicht der Masse der verschiedenen Grüngutcontainern
Anbringen der Jahresvignetten
Die Jahresvignette muss ab dem 1. März gut ersichtlich auf der Vorderseite (nicht auf dem Deckel) des Grüngutcontainers aufgeklebt werden.
Anbringen der Grüngutmarken
Bei den Grüngut-Marken handelt es sich um Klebebändel. Sie müssen vor der wöchentlichen Abfuhr um den Griff des bereitgestellten Grüngutcontainers befestigt werden. Dazu müssen die Grüngut-Marke entlang der perforierten Linie vorsichtig abgetrennt und die Schutzfolien nur an dem linken äusseren Enden der Marke entfernen werden. Die Marke muss dann um den Griff des Containers gebunden und das klebende Enden über das Uster-Wappen geklebt werden. Je nach Volumen des Grüngutcontainers müssen unterschiedlich viele Bändel befestigt werden. Wenn ein Astbündel (max. 1,5 m Länge und max. 15 kg) für die Abfuhr bereitgestellt wird, muss dieses Bündel mit einer Grüngut-Marken frankiert werden. Dazu wird die Grüngut-Marke um die Schnur gebunden.
Preise
| 2026 | 2027 | |
| Grüngutmarke | Fr. 4.00 | Fr. 4.00 |
| Jahresvignette bis 140 Liter | Fr. 83.30 | Fr. 100.00 |
| Jahresvignette bis 240 Liter | Fr. 141.65 | Fr. 170.00 |
| Jahresvignette bis 360 Liter | Fr. 208.30 | Fr. 250.00 |
| Jahresvignette bis 660 Liter | Fr. 383.30 | Fr. 460.00 |
| Jahresvignette bis 770 Liter | Fr. 450.00 | Fr. 540.00 |
Die Preise für die Jahresvignetten gelten für das gesamte Kalenderjahr und wurden aufgrund der Einführung des Gebührenreglements 2026 per 1.3.2026 für das Jahr 2026 anteilsmässig berechnet: Gebühr für Jahresvignetten 2027/12*10
Eine Jahresvignette lohnt sich finanziell, wenn der Container alle 2 Wochen oder wöchentlich zur Leerung bereitgestellt wird.
Grüngut-Marken können für eine einzelne Leerung der Grüngut-Container oder für die Frankierung von Grüngut-Bündeln verwendet werden:
- 1 Bündel oder Container bis zu einem Volumen von 140 Liter: 1 Marke
- Container bis zu einem Volumen von 240 Liter: 2 Marken
- Container bis zu einem Volumen von 360 Liter: 3 Marken
- Container bis zu einem Volumen von 660 Liter: 5 Marken
- Container bis zu einem Volumen von 770 Liter: 6 Marken
Abfuhr
Grünabfuhr einmal wöchentlich an folgenden Tagen:
Kreis 1: Fr, Kreis 2: Mo, Kreis 3: Mi, Kreis 4: Do
Christbaumabfuhr jede Woche zusammen mit dem Grüngut!
Ausnahme Feiertage siehe Entsorgungskalender
Was
- Aus dem Haushalt: Rüstabfälle von Obst und Gemüse, kompostierbare Säckli, Kaffeesatz und Teekraut, Brot und Gebäck, Eier, Milchprodukte (Käse, Butter, Quark), gekochte Speisereste, Fleisch, Fisch, Knochen, Kleintiermist (ohne Katzenstreu)
- Aus dem Garten: Rasen- und Wiesenschnitt, Laub, Strauch- und Baumschnitt (nur Kleinmaterial bis max. 5 cm Durchmesser), Stauden, Unkraut, Schnittblumen (ohne Draht und Dekoration), Balkon- und Topfpflanzen (ohne Topf), Fallobst, Erde (Grüncontainer nicht ganz füllen wegen Gewicht)
Was nicht
Altöl, Katzenstreu, Kaffeekapseln, Windeln, Zigarettenstummel, Asche, Staubsaugerbeutel, Strassenwischgut, Wegwerfgeschirr (auch kompostierbares), unverrottbare Schnüre, Blumentöpfe, Wurzelstöcke, Kies, Sand, Steine, Schlachtabfälle, Tierkadaver, Textilien, Holz, Plastik, Plastiksäckli, verunreinigtes Material
Wie
Grüngut in Standard-Containern von 140, 240, 360 oder 770 Litern mit Rädern und Kammschüttung, frankiert mit einer Jahresvignette oder mit Grüngutmarken erst am Abfuhrtag bis 7.00 Uhr bereitstellen. Astbündel von max. 1,5 m Länge und max. 15 kg zusammenbinden und frankiert mit einer Grüngutmarke erst am Abfuhrtag bis 7.00 Uhr bereitstellen. Für Rückstände z. B. wegen Frost oder Verkleben übernimmt die Abfuhr keine Verantwortung. Mit Fremdmaterial verunreinigtes Grüngut wird nicht abgeführt.
Kompost
Kompostieren Sie auch weiterhin selbst! Durch die dezentrale Kompostierung werden lokale Kreisläufe geschlossen und erlebbar. Zudem kann der produzierte Kompost im eigenen Garten wieder eingesetzt werden.
Wir unterstützen Sie gerne kostenlos mit Beratung, Merkblättern und Materialien zur Ausleihe für die Einrichtung und den Betrieb von Kompostplätzen. Fragen rund ums Kompostieren beantwortet Telefon 044 944 73 29 oder informieren Sie sich unter www.kompostberatung.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und www.kompost.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Tipps
Mit der Briefvorlage "Stellung eines Grüngut-Containers" kann die Verwaltung eines Mehrfamilienhauses ganz einfach dazu aufgefordert werden, einen Grün-Container anzuschaffen. Eine Zusammenstellung, was alles ins Grüngut gehört, finden Sie hier.
Grössere Mengen Garten- und Rüstabfälle ab 1 m3 (z.B. im Anhänger, Lieferwagen): gegen Gebühr bei Kunz Baumschulen, Uster-Winikon, Tel. 044 941 17 37, info@kunzbaumschulen.ch
Grössere Mengen Speisereste: Auskünfte bei der Stadt Uster, Abfallbewirtschaftung, Tel. 044 944 73 29, entsorgung@uster.ch
Wichtig
Nur in Standard-Containern oder Bündeln!
