Start der Echoräume im Projekt «Stadtraum Uster 2035»

12. September 2017
Im Rahmen des Projekts «Stadtraum Uster 2035» zur Ortsplanungsrevision haben letzte Woche die zwei Mitwirkungsgremien mit Vertreterinnen und Vertretern von Gemeinderat und verschiedenen Interessenorganisationen ihre Arbeit aufgenommen. Die Aufgabe dieser sogenannten Echoräume ist es, Ziele, Strategien und Umsetzungsschwerpunkte für die Entwicklung von Uster zu diskutieren und Anliegen und Bedürfnisse der Öffentlichkeit ins Projekt einzubringen. So stellt die Stadt sicher, dass die Ortplanungsrevision breit abgestützt ist.
Unter der Bezeichnung «Stadtraum Uster 2035» revidiert die Stadt Uster ihre Ortsplanung. Damit wird die bauliche Entwicklung von Uster für die nächsten rund 20 Jahre festgelegt. Vor den Sommerferien haben die beigezogenen Planungsbüros aus den Bereichen Städtebau, sozialwissenschaftliche Planung, Verkehr und Freiraumgestaltung mit der Arbeit begonnen. Letzte Woche haben sich zudem zwei Mitwirkungsgremien zu einer Auftaktveranstaltung im Wagerenhof eingefunden. In den beiden sogenannten Echoräumen haben zehn Gemeinderätinnen und Gemeinderäte respektive 63 Vertreterinnen und Vertreter von Vereinen, Verbänden und Organisationen der Bereiche Bildung, Gesundheit, Sport, Städtebau, Naturschutz und Kultur Einsitz. Ihre Aufgabe wird es sein, Ziele, Strategien und Umsetzungsschwerpunkte für die Entwicklung von Uster zu diskutieren. Der Stadtrat, der für die Ortsplanung verantwortlich ist, erhält damit wichtige Rückmeldungen zur angestrebten Entwicklung Usters.

Breit abgestützter Planungsprozess unter Einbezug der Bevölkerung

Im vergangenen April führte die Stadt eine Bevölkerungsbefragung durch, die sehr grosse Beachtung fand: Über 1000 Personen, die in Uster wohnen, arbeiten oder eine Ausbildung absolvieren, wurden befragt, wo Uster ihrer Meinung nach Entwicklungsbedarf hat. Die Resultate aus der Befragung bilden eine wichtige Grundlage für die kommenden Planungen.

Mit den Echoräumen, der breit angelegten Bevölkerungsbefragung und dem Einbezug von Fachplanern aus verschiedenen Bereichen verfolgt die Stadt einen offenen und weitsichtigen Prozess und bezieht die Bevölkerung dabei stark ein. Das entspricht der Haltung des Stadtrats, dass eine sorgfältige Abstimmung der verschiedenen Anforderungen und Bedürfnisse in diesem Projekt besonders wichtig ist. Städte wie Uster stehen vor grossen raumplanerischen Herausforderungen, die geprägt sind von zahlreichen verschiedenen Nutzungsanforderungen an den Stadtraum, grossen gesellschaftlichen Veränderungen und von knapper werdenden räumlichen Ressourcen. Die immer komplexer werdenden Ansprüche an den Siedlungsraum und die damit unweigerlich zunehmenden Nutzungskonflikte im begrenzten Siedlungsgebiet setzen einen starken Einbezug der Bevölkerung voraus.

Erarbeitung eines Stadtentwicklungskonzeptes als erster Schritt

Das Projekt «Stadtraum Uster 2035» erfolgt in drei Phasen: Nach der Erarbeitung eines Stadtentwicklungskonzeptes wird darauf aufbauend die kommunale Richtplanung und die Nutzungsplanung überarbeitet. Jede Phase dauert voraussichtlich zwei bis drei Jahre. Für das gesamte Projekt sind rund sechs bis zehn Jahre veranschlagt.

Im Rahmen der Erarbeitung des Stadtentwicklungskonzepts wird die Ausgangslage der Stadt Uster genau untersucht. Es gilt, die Siedlungs- und Landschaftsräume von Uster in ihrem historischen Kontext zu verstehen und eine Übersicht über laufende Planungen und raumwirksame Strategien der Stadt zu gewinnen. Bestehende Konzepte der Stadt Uster wie die Dualstrategie des Stadtrates bilden hierfür die Basis. Sie werden mit Blick auf aktuelle gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen und raumwirksame Rahmenbedingungen zusammengeführt und räumlich konkretisiert. In dieser ersten Projektphase werden in den Echoräumen drei ganztägige Workshops zur Spiegelung der Planungszwischenstände durchgeführt. Wie die Mitwirkung in den nachfolgenden Planungsphasen erfolgen wird, ist derzeit noch offen.

Ortsplanrevision schafft notwendige Rechtsgrundlagen

Der Zeitpunkt für die Durchführung der Ortsplanungsrevision ist ideal. Mit dem im Jahr 2015 festgesetzten kantonalen Richtplan und dem sich derzeit in der Vernehmlassung befindlichen regionalen Richtplan sind die übergeordneten Planungsinstrumente vorbereitet. Gleichzeitig besteht auf kommunaler Ebene Handlungsdruck. Denn in verschiedenen Bereichen sind auf die aktuellen Vorgaben angepasste, planerische Rechtsgrundlagen notwendig, wie zum Beispiel eine revidierte Bau- und Zonenordnung oder ein Gesamtverkehrskonzept. Die revidierte Ortsplanung kann für diese Anliegen das notwendige, breit abgestützte Fundament schaffen.

Hinweis: Auf der Website www.uster.ch besteht ein Dossier mit ausführlichen Informationen zum Projekt «Stadtraum Uster 2035».
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