Ersatz Wellenbrecher

17. September 2026

Ersatz Wellenbrecher
Kreditbewilligung

Der Stadtrat hat mit Beschluss Nr. 400 vom 1.9.2026 für den Ersatz Wellenbrecher einen Kredit von 320 000 Franken als gebundene Ausgaben bewilligt.

Rechtliche Hinweise
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG) erhoben werden.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Zugehörige Objekte

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Beschluss Nr. 400 Bootshaabe Niederuster, Ersatz-Wellenbrecher (PDF, 136 kB) Download 0 Beschluss Nr. 400 Bootshaabe Niederuster, Ersatz-Wellenbrecher