Wermatswilerstrasse, Dauernde Verkehrsanordnung

3. Juni 2026

Uster, Wermatswilerstrasse
Dauernde Verkehrsanordnu
ng

Auf Antrag der Stadt Uster hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:

Erweiterung Zone mit Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h

Die bestehende Langsamfahrzone «Feldhof/Neuwiesen» wird erweitert. Auf folgendem Strassenabschnitt wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf 30 km/h festgesetzt und als Zone signalisiert:

- Wermatswilerstrasse (Abschnitt Süd), ab der Freiestrasse bis über die Einmündung mit dem Talweg

Verfügende Stelle
Kantonspolizei Zürich - Verkehrspolizei-Spezialabteilung

Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Ergänzende rechtliche Hinweise
Das Rekursverfahren ist kostenpflicht; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Rekurse gegen die unterstützenden, baulichen Massnahmen sind an das Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, zu richten.

Kontaktstelle
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich.

Die Publikation erscheint auch im Amtsblatt des Kantons Zürich vom Mittwoch, 3. Juni 2026.

Zugehörige Objekte

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Verfügung Verkehrsanordnung Temp-30-Zone (PDF, 156 kB) Download 0 Verfügung Verkehrsanordnung Temp-30-Zone
Massnahmenplan (PDF, 1.13 MB) Download 1 Massnahmenplan