Friedensrichter
Gehört zur Abteilung: 5 Sicherheit
Gehört zum Geschäftsfeld: Recht und Vollstreckung
Der Friedensrichter ist für zivilrechtliche Klagen zuständig. Einzelheiten dazu sind unter Stadt Uster - Friedensrichteramt ersichtlich.
Der Friedensrichter ist Mitglied der GerichtsbehördeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. auf Gemeindeebene und wird alle sechs Jahre von der Bevölkerung der Stadt Uster gewählt. Wählbar sind alle stimmberechtigten Frauen und Männer der Stadt Uster.
Die Aufsichtsbehörde ist erstinstanzlich das Bezirksgericht UsterExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.,
zweitinstanzlich das Obergericht des Kantons ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Kontakt
FriedensrichterOberlandstrasse 82
8610 Uster
Tel. 044 944 70 20
Fax 044 944 70 22
Kontaktformular
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Personen
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