Kantonale Leinenpflicht für Hunde im Wald - Übersichtsplan Uster

Um Wildtiere zu schützen, besteht vom 1. April bis am 31. Juli im Wald und am Waldrand eine kantonale Leinenpflicht für Hunde. Als Waldrand wird ein Gebiet bis 50 Meter Entfernung vom Wald definiert. Die Leinenpflicht soll Rehkitze und andere Jungtiere sowie Bodenbrüter vor Hunden schützen. Im Übersichtsplan sehen Sie die Bereiche, die als Wald und Waldrandgebiete in Uster gelten. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Kantons Zürich.

Hier geht’s zur Übersicht über das Ustermer Waldgebiet. 

Informationen

Datum
1. April 2023
Herausgeber/-in
Stadt Uster
Autor/-in
Abteilung Bau

Dokumente

Name
Übersichtsplan Hundeleinenpflicht 1. April - 31. Juli (PDF, 25.16 MB) Download 0 Übersichtsplan Hundeleinenpflicht 1. April - 31. Juli

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