Die Primarschulpflege beantragt dem Gemeinderat, gestützt auf Art. 19 lit. d, Art. 20 lit. b und Art. 21 lit. b der Gemeindeordnung vom 25. November 2007, folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Schulpräsidium
Das Schulpräsidium mit einem aktuellen Pensum von 33 % wird ein Vollamt im
Umfang von 100 Stellenprozenten.
2. Mitglieder der Primarschulpflege
Die Primarschulpfleger/innen bekleiden ein Teilamt von 20 Stellenprozenten.
3. Die Verordnung über die Entschädigung der Behörde (BEV) wird wie folgt
angepasst:
Art. 10 Stadtrat: Die Mitglieder des Stadtrates erhalten pauschal entschädigt:
- Primarschulpräsidium (Mitglied SR) 190'000 Franken (pro Jahr)
Art. 12 Primarschulpflege
Die Mitglieder der Primarschulpflege werden mit 26'000 Franken pro Jahr pauschal entschädigt.
Die Lehrpersonenvertreter/innen erhalten für die Teilnahme an Sitzungen von
Gremien der Primarschulpflege Sitzungsgeld.