Antrag des Stadtrates betreffend Teilrevision der Verordnung über das Bürgerrecht der Stadt Uster

Nummer
41/2010
Geschäftsart
Bericht und Antrag
Datum
7. Dezember 2010
Beschreibung
Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, gestützt auf Art. 20 Abs. b der Gemeindeordnung vom 25. November 2007, folgenden Beschluss zu fassen:
  1. Der Gemeinderat genehmigt den Antrag des Stadtrates betreffend Teilrevision der Verordnung über das Bürgerrecht der Stadt Uster.
  2. Mitteilung an den Stadtrat zum Vollzug.


Der Antrag des Stadtrates betreffend Teilrevision Bürgerrechtsverordnung Stadt Uster, Voraussetzung zum Erwerb des Bürgerrechts wird vom Rat mit 19 : 16 und den folgenden Änderungen gutgeheissen:

Art. 7a lit. c, Zusatz in der Aufzählung: ...in der Schweiz geborene Ausländerinnen und Ausländer sowie im Ausland geborene Ausländerinnen und Ausländer zwischen 16 und 25 Jahren, die nachweisen, dass sie in der Schweiz während mindestens fünf Jahren den Unterricht auf Volks- oder Mittelschulstufe in deutscher Sprache besucht haben. Besteht Grund zur Annahme, die Bewerberin oder der Bewerber verfüge nicht über ausreichende Deutschkenntnisse, so kann gleichwohl ein Standortbestimmungstest angeordnet werden.

Art. 7a lit. c, Zusatz in der Aufzählung: Analphabeten

Art. 7a lit. d: Streichung (da identisch mit lit. b)

Art. 7b lit. a, Streichung in der Aufzählung: Soziale Sicherheit

Zugehörige Objekte

Name
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