Seit 1. März 2006 ist das Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich zuständig für die Erteilung der Parkkarten für Gehbehinderte. Alle durch die bisherigen Bewilligungsstellen (Polizei und Gemeinden) ausgestellten Parkkarten und die darin erwähnten Laufzeiten behalten ihre Gültigkeit und dürfen bis zu ihrem Ablauf, höchstens aber bis Ende 2007 verwendet werden.