Dauerparkkarten

Fast alle Parkkarten der Stadt Uster werden als elektronische Parkkarten (e-Parkkarte) ausgestellt – auch die Dauerparkkarten.

Dies bedeutet, dass Sie keine eigentliche Parkkarte hinter der Windschutzscheibe deponieren müssen. Ihre Dauerparkkarte wird über Ihr persönliches Parkingpay-Konto abgewickelt (www.parkingpay.ch). Sie können Ihre Dauerparkkarte auch über eine App freischalten.

Für die Dauerparkkarte müssen Sie die gewünschte Nummer Ihres Kontrollschildes bei der Stadtpolizei angeben.

Die Kosten Ihrer e-Parkkarte werden über das Parkingpay-Konto abgerechnet.

Die folgenden e-Parkkarten stehen zur Verfügung:

  • Anwohnende Zone A1 (Monat/Jahr)
  • Anwohnende Zone B1 (Monat/Jahr)
  • Sportanlagen Buchholz / Schützenhaus (Monat/Jahr)
  • Zone Seeweg (Monat/Jahr)
  • handwerkliches Fachpersonal (Tag/Monat/Jahr)
  • medizinische Notfall- und Betreuungs- und Fachpersonal
  • Marktfahrende Stadthaus

Die folgenden Parkkarten erhalten Sie in Papierform am Schalter der Stadtpolizei:

  • Tageskarte handwerkliches Fachpersonal
  • Tageskarte Besuchende Stadthaus
  • Tageskarte Besuchende Anwohnerzone A1
  • Tageskarte Besuchende Anwohnerzone B1

Mehr Informationen, wie Sie eine e-Parkkarte erwerben, finden Sie in der Broschüre «Digital parkieren in Uster». Auch unter «Online-Dienste» und «Publikationen» am Ende dieser Seite finden Sie weitere nützliche Informationen.

Ob Sie zu einer e-Parkkarte berechtigt sind, steht in der Parkierungsverordnung. Prüfen Sie bitte die Parkierungsverordnung, bevor Sie Ihr Gesuch stellen.

Die Gebühren fürs digitale Parkieren in Uster finden Sie in der Tarifübersicht.

Zugehörige Objekte

Nummer Name Inkrafttreten
501.4 Parkierungsverordnung 1. Januar 2017
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