Baubewilligungen: Meldekarte Baubeginn
Mit diesem Formular melden Sie uns den geplanten Baubeginn und bestätigen, dass alle für die Ausführung des Bauvorhabens nötigen baurechtlichen Bewilligungen rechtskräftig erteilt und alle mit dem Baubeginn verknüpften Nebenbestimmungen und Vorbehalte erfüllt sind (§ 326 PBG).
Ohne vorgängige Baufreigabe durch die Baukontrolle darf nicht mit den Bauarbeiten begonnen werden. Die Missachtung der Meldepflichten kann bestraft werden (§ 340 PBG).
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Name | Telefon | Kontakt |
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Baubewilligungen | 044 944 72 99 | Kontaktformular |
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