Gemäss Ziffer 4.1.1 e der VKF-Brandschutzrichtlinie 11-15 «Qualitätssicherung im Brandschutz» hat der/die QS-Verantwortliche Brandschutz die vollständige und mängelfreie Umsetzung aller geplanten und erforderlichen Brandschutzmassnahmen in einer rechtsgültig unterzeichneten Übereinstimmungserklärung zu bescheinigen.
Die Übereinstimmungserklärung inkl. allfälliger Beilagen ist der zuständigen kommunalen Brandschutzbehörde vor Bezug der Baute (nach Bauvollendung) oder Inbetriebnahme der Anlage einzureichen. Ab QSS2 und höher ist zusätzlich jeweils eine Übereinstimmungserklärung im Original an die Kantonale Brandschutzbehörde (Gebäudeversicherung Kanton Zürich, Abteilung Brandschutz, Postfach, 8050 Zürich) zu senden.