Betreibungsamt: Schlichtungsgesuch
Das Gesuch kann in Papierform eingereicht werden. Eingaben und Beilagen in Papierform sind in je einem Exemplar für die Schlichtungsbehörde und für jede Gegenpartei einzureichen.
Die Einreichung mittels E-Mail ist nicht zulässig.
Aktionen
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Betreibungs- und Stadtammannamt | 044 944 75 75 |
| Name |
|---|
| Betreibungsamt |
