Stadtammannamt: Befundaufnahme

Voraussetzungen für die Befundaufnahme

  • Gesuchsformular mindestens 15 Tage im Voraus mit vollständigen Adressangaben und unterzeichnet einreichen.
  • Eine Gegenpartei sowie die Mieter haben ein Anrecht, sich rechtzeitig organisieren zu können und eventuell einen Vertreter zu beauftragen (Ausnahmen bilden Ereignisse, welche unmittelbar festgehalten werden müssen).
  • Aktuelle Eigentümerliste, vom Grundbuchamt erstellt (Auszugsbestellung), soweit das Gesuch Grundstücke betrifft, beilegen.
  • Aktueller Mieterspiegel, erstellt von den jeweiligen Eigentümern, einreichen oder eine Bestätigung, dass keine Mietverhältnisse bestehen.
  • Katasterplankopie beilegen.
  • Angabe, ob der Befund mit Fotos dokumentiert werden soll.
  • Kostengutsprache (es wird vorbehalten, einen Kostenvorschuss zu verlangen).
  • Weitere Unterlagen, welche die Befundaufnahme unterstützen.


Zeitpunkt der Befundaufnahme
Wir vereinbaren einen Termin nach telefonischer Rücksprache mit dem Gesuchsteller respektive dessen Vertreter.

Kosten
Die Kosten für die Befundaufnahme werden gemäss stadtammannamtlichem Gebührentarif in
Rechnung gestellt (Gebührenverordnung).

Aktionen

Zugehörige Objekte