Fristerstreckung Steuererklärung

Frist zur Abgabe der Steuererklärung
Die Steuererklärung für das Jahr 2025 kann regulär bis 31. März 2026 eingereicht werden. Sie können mit dem Online-Formular unten auf dieser Seite eine Verlängerung der Frist beantragen.

Zugehörige Objekte

Verfahren

Fristgesuche sind vor Ablauf der Einreichefrist einzureichen, spätere Gesuche werden nicht mehr bewilligt. Fristverlängerungen sind bis längstens 30. November des aktuellen Jahres möglich.

Es ist wichtig, dass Sie die auf Ihren Steuerunterlagen aufgedruckte AHV-Nummer verwenden.

Bei Fragen und Unklarheiten steht Ihnen das Steueramt Uster zur Verfügung: Telefon 044 944 74 74, E-Mail steuern@uster.ch.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.