Ersatz von Elektroheizungen und zentralen Elektroboilern bis 2030
Gemäss kantonalem Energiegesetz (§ 10b Abs. 3) müssen Elektroheizungen und zentrale Elektroboiler bis spätestens 2030 durch energieeffizientere Systeme ersetzt werden. Der Umstieg auf Heizsysteme mit erneuerbaren Energien wird mit hohen Förderbeiträgen unterstützt.
Für den Ersatz durch ein Heizsystem mit erneuerbaren Energien stehen umfangreiche Fördermittel zur Verfügung. Der Einbau eines wasserbasierten Wärmeverteilsystems (etwa Radiatoren oder Fussbodenheizung) wird mit mindestens 15 000 Franken gefördert. Der Ersatz des zentralen Elektroboilers sollte bei der Planung eines neuen Heizsystems berücksichtigt werden.
Überprüfung der Gebäudedaten
Gemäss den öffentlichen Daten des schweizerischen Gebäude- und Wohnungsregisters (www.housing-stat.ch) sind in verschiedenen Liegenschaften Elektroheizungen eingetragen. Diese Einträge sollen bis 15. November 2025 überprüft und – falls keine Elektroheizung oder kein zentraler Elektroboiler mehr vorhanden ist – korrigiert werden.
Die Korrektur kann erfolgen
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online unter zh.ch/anpassung-gwr,
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per E-Mail an hochbau@uster.ch oder
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telefonisch unter 044 944 75 11.
Weitere Informationen und kostenlose Beratung
Informationen zu gesetzlichen Grundlagen, Ausnahmen, Förderprogrammen und Beratungsangeboten sind unter zh.ch/elektroheizungen abrufbar.
Einen Überblick über alternative Heizsysteme bietet die Energie AG unter https://energieuster.ch/ratgeber/heizungsersatz-loesungen-im-ueberblick/.
Eine frühzeitige Beratung wird empfohlen, etwa durch das kostenlose Angebot von erneuerbarheizen.ch/impulsberatung oder telefonisch unter 0848 444 444.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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