Erleichterte Einbürgerung/Wiedereinbürgerung

ERLEICHTERTE EINBÜRGERUNGExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Für die erleichterte Einbürgerung ist der Bund zuständig. Der Kanton und die Gemeinden unterstützen den Bund. 

Die erleichterte Einbürgerung dauert ungefähr 2 Jahre.

VoraussetzungenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

  • Ich bin Ausländer und mit einer Schweizerin verheiratet. Meine Frau war schon bei der Heirat Schweizerin.
  • Ich bin Ausländerin und mit einem Schweizer verheiratet. Mein Mann war schon bei der Heirat Schweizer.
  • Meine Mutter oder mein Vater wurden eingebürgert. Ich bin noch nicht 22 Jahre alt. 
  • Bei meiner Geburt war meine Mutter oder mein Vater bereits Schweizer.
  • Ich bin noch nicht 18 Jahre alt. Ich bin staatenlos.
  • Meine Eltern und meine Grosseltern haben schon in der Schweiz gelebt (Dritte Ausländergeneration).

VerfahrenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Ich bestelle das Gesuchsformular direkt beim SEM (ch@sem.admin.ch) und schicke es per Post zum Staatssekretariat für Migration (SEM, Bund). Formulare und Merkblätter erhalte ich auch bei jeder Stadt- und Gemeindeverwaltung.

Personen der dritten Ausländergeneration informieren sich auf der Website des Staatssekretariats für Migration SEMExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und fordern das Gesuchsformular direkt dort an.

GebührenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Bei der erleichterten Einbürgerung erhebt das Staatssekretariat für Migration (SEM) eine Gebühr. Die Gebühr beträgt 900 Franken. Für Personen unter 18 Jahren beträgt die Gebühr 650 Franken.
 

WIEDEREINBÜRGERUNGExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Ausländische Personen, die früher Schweizerin oder Schweizer waren, können sich wiedereinbürgern. Die Wiedereinbürgerung dauert ungefähr 2 Jahre.

VoraussetzungenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Ich habe das Schweizer Bürgerrecht verloren durch

  • Entlassung aus dem Schweizer Bürgerrecht oder
  • Heirat mit einem Ausländer oder
  • Verwirkung.

VerfahrenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Ich bestelle das Gesuchsformular direkt beim SEM (ch@sem.admin.ch) und schicke es per Post zum Staatssekretariat für Migration (SEM, Bund). 

GebührenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Die Wiedereinbürgerung kostet für Erwachsene 900 Franken. Für Personen bis 18 Jahren kostet die Wiedereinbürgerung 650 Franken. Dazu kommen die Kosten für die Dokumente.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: buergerrecht@uster.ch

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