Betreibungsregisterauskunft
Für Auskünfte aus dem Betreibungsregister gegenüber Dritten ist ein Interessennachweis erforderlich (Art. 8a SchKG).
Als Interessennachweis kann beispielsweise geltend gemacht werden:
• Mietinteressentenformular
• Darlehensvertrag
• Schriftliche Bestellung
• Verträge
Die Gebühr für eine Auskunft aus dem Betreibungsregister beträgt am Schalter CHF 17.00 (per Post CHF 18.00).
Eine Betreibungsregisterauskunft kann auch im Online-Schalter (natürliche Personen oder juristische Personen) bestellt werden.