Öffentlicher Grund
Bewilligungen für Künstler- und Musiker
Künstler und Musiker brauchen für das Auftreten auf öffentlichem Grund eine Bewilligung. Wichtig: Bewilligungen werden nur alle zwei Tage erteilt. Zudem: Künstlerinnen und Künstler müssen den Standort alle 30 Minuten wechseln.
Bewilligungen für Restaurationsbetriebe und Strassenaktivitäten
- Cafés
- Plakatständer vor Geschäften
- Auslagen auf Trottoirs
- Warenverkauf auf öffentlichem Grund
- Geldsammlungen
- Zeitungsständer
- Automaten und mehr
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Download |
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Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtpolizei | 044 944 76 66 |