Drohnen

Drohnen sind ferngesteuerte, meist kleinere Fluggeräte. Für alle Drohnenpilotinnen und Drohnenpiloten gilt eine Registrierungspflicht.

Ausnahme: Die Drohne wiegt unter 250g und ist weder mit einer Kamera, noch mit einem Sensor oder einem anderen Gerät zur Aufnahme personenbezogener Daten ausgestattet.

Für audiovisuelle Aufnahmen mit Multicoptern gelten die gleichen gesetzlichen Bestimmungen wie für Aufnahmen mit anderen Geräten (Handys etc.).

  • Ton- und/oder Bildaufnahmen können strafrechtlich relevantes Verhalten im Sinne von Art. 179bis ff. StGB darstellen. 
  • Ferner sind bei Film-, Foto- und Tonaufnahmen die Datenschutzbestimmungen und die Persönlichkeitsrechte einzuhalten. Die Privatsphäre anderer Personen ist zu achten.
  • Bei Aufnahmen von künstlerischen Werken, insbesondere Film-, Theater- und Konzertaufführungen, müssen ausserdem die urheberrechtlichen Aspekte beachtet werden.
  • Weiterführende Informationen zum Datenschutz im Zusammenhang mit Drohnen

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