Sozialbehörde

Co-Sekretäre
Anja Buis / Thomas Birchler

Die Aufgaben der Sozialbehörde
(Auszug)

  • Festlegen der Richtlinien zur Ausrichtung von wirtschaftlicher Hilfe, soweit diese nicht durch übergeordnetes Recht geregelt sind.
  • Sicherstellung der persönlichen Hilfe.
  • Ausrichtung der wirtschaftlichen Hilfe.
  • Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen und privaten sozialen Institutionen.
  • Die Sozialbehörde befasst sich zudem mit Fragen der generellen Sozialhilfe und befindet im Rahmen ihrer Kompetenzen über Projekte.
  • Beurteilung von Einsprachen gegen Anordnungen der Verwaltung.
  • Entscheid über die Erhebung gerichtlicher Klagen und Einlegung von Rechtsmitteln sowie über die Erledigung von Prozessen durch Abstand oder Vergleich.

Über die Interessensbindungen der Mitglieder der Sozialbehörde gibt die untenstehende Liste unter Dokumente Auskunft. 
 

Personen

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt

Zugehörige Objekte