Sozialbehörde
Co-Sekretäre
Anja Buis / Thomas Birchler
Die Aufgaben der Sozialbehörde
(Auszug)
- Festlegen der Richtlinien zur Ausrichtung von wirtschaftlicher Hilfe, soweit diese nicht durch übergeordnetes Recht geregelt sind.
- Sicherstellung der persönlichen Hilfe.
- Ausrichtung der wirtschaftlichen Hilfe.
- Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen und privaten sozialen Institutionen.
- Die Sozialbehörde befasst sich zudem mit Fragen der generellen Sozialhilfe und befindet im Rahmen ihrer Kompetenzen über Projekte.
- Beurteilung von Einsprachen gegen Anordnungen der Verwaltung.
- Entscheid über die Erhebung gerichtlicher Klagen und Einlegung von Rechtsmitteln sowie über die Erledigung von Prozessen durch Abstand oder Vergleich.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Datum | Name |
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