Denkmalschutz; Burgstrasse 1 (Objekt Nr. H 003 – Biedermeier-Wohnhaus), Kirchuster
Der Stadtrat hat mit Beschluss Nr. 237 vom 9. Juni 2020 die Liegenschaft Burgstrasse 1, Assek. Nr. 2351, auf dem Grundstück Kat. Nr. B5423 in Kirchuster unter Denkmalschutz gestellt.
Auflage
Der Beschluss der Unterschutzstellung kann während der Rekursfrist bei der Stadt Uster, Abteilung Bau, Hochbau und Vermessung, Oberlandstrasse 78 (4. Stock), 8610 Uster, eingesehen werden. Der Beschluss kann auch unter www.uster.ch/amtliche Mitteilungen digital eingesehen werden.
Dauer
30 Tage ab Datum der Ausschreibung im «Amtsblatt des Kantons Zürich», die jeweils am Freitag erfolgt.
Interessenwahrung
Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Massgebliches Publikationsorgan für rechtsverbindliche Veröffentlichungen ist das «Amtsblatt des Kantons Zürich» in der gedruckten Fassung.
- Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Dem Lauf der Rekursfrist und allfälligen Rechtsmitteln gegen diesen Beschluss kommt von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung zu.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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