Frist für die Steuererklärung 2019 auf 31. Mai 2020 verlängert

19. März 2020
Aufgrund der aktuellen Situation hat der Regierungsrat des Kantons Zürich ein «Corona-Paket» geschnürt. Ein wichtiges Element darin: Die ordentliche Frist für die Abgabe der ausgefüllten Steuererklärung 2019 (natürliche Personen) ist bis zum 31. Mai 2020 erstreckt. Weitere Fristverlängerungen können mit dem Online-Tool beantragt werden.

Die Fristverlängerung kann mittels eines einfachen Online-Tools ganz einfach online beantragt werden. Im Eingabefeld ist einzig die gültige Identifikationsnummer im Format 756…. einzugeben, die sogleich mit der Einwohnderdatenbank abgeglichen und bei der die gewünschte Verlängerung automatisch eingetragen wird.

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Medienmitteilung Regierungsrat Zürich Corona-Paket 19. März 2020 (PDF, 61.82 kB) Download 0 Medienmitteilung Regierungsrat Zürich Corona-Paket 19. März 2020