Notariatskreis Uster: Erneuerungswahl des Notars für die Amtsdauer 2018–2022
Wolfensberger Heinz, 1954, Notar, Uster, SVP, bisher
Auf die zweite Publikation vom 10. Januar 2018 im Anzeiger von Uster sind dem Stadtrat Uster keine weiteren Wahlvorschläge mehr eingereicht worden. Der Vorschlag ist auch nicht geändert oder zurückgezogen worden. Gemäss § 54 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte findet für die Erneuerungswahl des Notars somit das Verfahren der stillen Wahl Anwendung. Der Stadtrat Uster beschliesst:
| 1. | Als Notar für die Amtsdauer 2018–2022 wird als gewählt erklärt: Wolfensberger Heinz, 1954, Notar, Uster, SVP, bisher |
| 2. | Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der massgebenden Veröffentlichung im Anzeiger von Uster vom 28. März 2018), schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 21a und § 22 Abs. 1 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. |
Uster, 28. März 2018
Kreiswahlvorsteherschaft des Notariatskreises Uster
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