Resultate der Gemeindeabstimmung vom 8. März 2026

11. März 2026

Zahl der Stimmberechtigten:

          22'629

1. Erhöhung der städtischen Beiträge für die Einführung des neuen Modells zur Unterstützung der Eltern in der Familienergänzenden Betreuung (FEB) von 2 000 000 Franken auf 2 630 000 Franken ab 2026 jährlich wiederkehrend

Eingegangene Stimmzettel

          13'272

Abzüglich leere Stimmzettel

              247

Abzüglich ungültige Stimmzettel

                 0

Gültige Stimmzettel

          13'025

Ja-Stimmen

           7'913

Nein-Stimmen

           5'112

Total = Gültige Stimmzettel

          13'025

Die Vorlage wurde angenommen.

 

Stimmbeteiligung:

       58,65 %

2. Investitionskredit von 41 366 000 Franken exkl. MWST (Kostenvoranschlag ± 10 %) für die Sanierung der biologischen Reinigungsstufe (SBR) und den Neubau der Stufe zur Elimination von Mikroverunreinigungen (EMV) der Abwasserreinigungsanlage (ARA) Jungholz; der Anteil Erneuerung beträgt 9 024 000 Franken

Eingegangene Stimmzettel

          13'323

Abzüglich leere Stimmzettel

              189

Abzüglich ungültige Stimmzettel

                 1

Gültige Stimmzettel

          13'133

Ja-Stimmen

          11'673

Nein-Stimmen

           1'460

Total = Gültige Stimmzettel

          13'133

Die Vorlage wurde angenommen.

 

Stimmbeteiligung:

       58,88 %

3. Teilrevision der Gemeindeordnung (Bestimmungen zur Festlegung der Anzahl Wahlbüromitglieder und zur Wahl des Wahlbüros sowie zu den Mehrheitswahlen)

Eingegangene Stimmzettel

          12'250

Abzüglich leere Stimmzettel

              891

Abzüglich ungültige Stimmzettel

                 4

Gültige Stimmzettel

          11'355

Ja-Stimmen

           7'568

Nein-Stimmen

           3'787

Total = Gültige Stimmzettel

          11'355

Die Vorlage wurde angenommen.

 

Stimmbeteiligung:

       54,13 %

Gegen diese Abstimmung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung), schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 Satz 2 VRG). 

Im Übrigen kann gegen die Abstimmung innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung), schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 Satz 1 VRG).

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Uster, 11. März 2026
Stadtkanzlei Uster

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