Denkmalschutz; Stationsstrasse 5 (Objekt Nr. F 067.1), Nänikon
Ort der Planauflage
Abteilung Bau, Hochbau und Vermessung, Oberlandstrasse 82, 8610 Uster, 4. Stock bzw. nachstehend unter Dokumente.
Öffnungszeiten:
Mo-Do: 8.00-11.30 Uhr / 13.30-16.30 Uhr
Fr 8.00-14.00 Uhr durchgehend
Dauer
30 Tage
Auflage
Der Beschluss mit dem verwaltungsrechtlichen Vertrag kann während der Rekursfrist bei der Stadt Uster, Abteilung Bau, Hochbau und Vermessung, Oberlandstrasse 82 (4. Stock), 8610 Uster, während den Öffnungszeiten eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich und begründet Rekurs erhoben werden. Dem Lauf der Rekursfrist und allfälligen Rechtsmitteln gegen diesen Beschluss kommt von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung zu.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Hochbau | 044 944 72 99 | Kontaktformular |
