Denkmalschutz; Stationsstrasse 5 (Objekt Nr. F 067.1), Nänikon

21. Januar 2026
Denkmalschutz; Stationsstrasse 5 (Objekt Nr. F 067.1), Nänikon; Definitive Unterschutzstellung gemäss § 205 lit. d PBG; Vertragsgenehmigung; Der Stadtrat hat mit Beschluss Nr. 13 vom 13. Januar 2026 den verwaltungsrechtlichen Vertrag genehmigt, mit welchem die Liegenschaft Stationsstrasse 5, Assek. Nr. 1031, auf dem Grundstück Kat. Nr. E2369 in Nänikon unter Denkmalschutz gestellt wird.

Ort der Planauflage
Abteilung Bau, Hochbau und Vermessung, Oberlandstrasse 82, 8610 Uster, 4. Stock bzw. nachstehend unter Dokumente
Öffnungszeiten:
Mo-Do: 8.00-11.30 Uhr / 13.30-16.30 Uhr
Fr 8.00-14.00 Uhr durchgehend

Dauer
30 Tage

Auflage

Der Beschluss mit dem verwaltungsrechtlichen Vertrag kann während der Rekursfrist bei der Stadt Uster, Abteilung Bau, Hochbau und Vermessung, Oberlandstrasse 82 (4. Stock), 8610 Uster, während den Öffnungszeiten eingesehen werden.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich und begründet Rekurs erhoben werden. Dem Lauf der Rekursfrist und all­fälligen Rechtsmitteln gegen diesen Beschluss kommt von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung zu.

Zugehörige Objekte