Notariatskreis Uster: Erneuerungswahl des Notars beziehungsweise der Notarin für die Amtsdauer 2026–2030 / Stille Wahl
Auf die Wahlanordnung vom 10. September 2025 für die Erneuerungswahl des Notars beziehungsweise der Notarin für die Amtsdauer 2026–2030 ist dem Stadtrat Uster für die zu besetzende Stelle eine Person vorgeschlagen worden. In der zweiten Frist sind keine weiteren Wahlvorschläge mehr eingereicht worden. Der Vorschlag ist auch nicht geändert oder zurückgezogen worden. Damit sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54a Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) erfüllt.
Als Notar für die Amtsdauer 2026–2030 hat der Stadtrat Uster folgende Person in stiller Wahl als gewählt erklärt:
Widmer Philipp, 1974, Notar, Uster, bisher, EVP
Die in der Wahlanordnung vom 10. September 2025 festgelegte Wahl an der Urne findet dementsprechend nicht statt.
Gegen diese Publikation kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der massgebenden Veröffentlichung im Anzeiger von Uster vom 26. November 2025), schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 Satz 2 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Uster, 26. November 2025
Stadtrat Uster (wahlleitende Behörde Notariatskreis Uster)
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Steuerung und Führung | 044 944 72 04 | Kontaktformular |
